Parteifreund, Freund, Vetter

Vetternwirtschaft

Philipp da Cunha gibt ein klägliches Bild ab in dem Video, das im Sommer in Medien und sozialen Netzwerken kursiert. Der SPD-Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern sträubt sich, eine klare Antwort zu geben. Die Frage des NDR-Reporters lautet: Warum war für ein Bürgerforum ausgerechnet das Hotel Golchener Hof ausgewählt worden, das dem Ehemann von Vize-Fraktionschefin Christine Klingohr gehört? Auch, wie viel Miete dafür gezahlt wurde, mag er nicht sagen. Bei jeder erneuten Nachfrage wiederholt der 36-jährige Landespolitiker dieselbe inhaltsleere Leier.

Vetternwirtschaft – das Wort steht unausgesprochen im Raum. Ein ­Vorwurf, der auch vielversprechende Karrieren aus der Bahn wirft, zuletzt die des grünen Wirtschaftstaatssekretärs Patrick Graichen (Grüne). In Graichens Wikipedia-­Eintrag nimmt der Abschnitt zur sogenannten „Trauzeugen-Affäre“ doppelt so viel Platz ein wie dessen inhaltliche politische Schwerpunkte. In Medien erschienen komplexe Schaubilder, die über die Vertrauensverhältnisse des ehemaligen Staatssekretärs aufklärten: Da war der Trauzeuge, den Graichen für den Chefposten der Deutschen Energie-Agentur vorgeschlagen hatte. Und Graichens Geschwister – beide am Öko-Institut beschäftigt, das sich unter anderem über Aufträge des Ministeriums finanziert. Zu allem Überfluss ist die Schwester auch noch Ehefrau des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Kellner. Kurzum: Das gesamte familiäre Geflecht wirkte anrüchig.

Tatsächlich schickte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Graichen am 17. Mai nach langem Ringen in den einstweiligen politischen Ruhestand – nachdem dann doch noch ein konkreter Verstoß gegen Compliance-Regeln festgestellt worden war. „Es geht darum, dass in einem Fall eines Zuwendungsprojekts der Anschein von Parteilichkeit nicht vollständig ausgeschlossen werden konnte“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Graichen hätte die Vorstufe eines Förderantrags nicht abzeichnen dürfen, da seine Schwester Landesvorsitzende der geförderten Organisation war.

Vetternwirtschaft ist so alt wie das politische System selbst. Man kennt sich. Man mag sich. Man kann gut miteinander arbeiten. Man erweist einander Gefallen, in der Erwartung gegenseitiger Vorteile. Oder man will seine Pfründe sichern. Ein Minister besetzt Ämter gern mit Vertrauten, wohlwissend, dass in der nächsten Legislatur womöglich der politische Gegner am Ruder sitzt. Ein solches Vorgehen ist keineswegs ungewöhnlich. Aber ab wann wird es unlauter?

Das Gesetz kennt Vetternwirtschaft nicht

„Vetternwirtschaft ist kein Straftatbestand, sondern ein politischer Kampfbegriff“, sagt Philipp Gehrmann, Fachanwalt für Strafrecht in der Berliner Kanzlei Krause & Kollegen. Bei den Debatten gebe es immer eine juristische und eine politische Arena. Ist aus Sicht der Medien, der Bürger und der Opposition der „Tatbestand“ erfüllt, wird ein politischer Akteur angreifbar. „Der Meinungskampf in dieser Arena kann natürlich sehr reale Folgen haben, etwa dass ein Staatssekretär gehen muss“, erläutert Gehrmann. „Mit dem Strafgesetz hat das meistens nichts zu tun.“ Es sei denn, es werden Grenzen zur Korruption überschritten (siehe Kasten).
Birger Priddat empfindet die deutsche Debatte um Vetternwirtschaft als übertrieben. „Der Fall Graichen wurde medial nur so heiß diskutiert, weil Robert Habeck als Teil der Regierung ohnehin ständig in der Kritik steht“, sagt er. Der Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaft und Philosophie der Universität Witten/Herdecke publiziert regelmäßig zu Vetternwirtschaft und Lobbyismus. Priddat beobachtet: Habeck musste am meisten Kritik von seinen politischen Gegnern einstecken, etwa von den Unionsparteien. „Das machen die natürlich, um von eigenen Fehlern abzulenken“, sagt er. Aber er findet auch, es sei ein Fehler der Presse gewesen, die Affäre weiter zu skandalisieren. Damit habe man die Vorwürfe der Union übernommen, ohne sie juristisch oder historisch mit anderen Fällen zu vergleichen – die dann oft auf das Konto derjenigen gingen, die am lautesten „Korruption!“ schreien.

Glashaus

Lautstarke Kritik kam zuletzt aus dem Süden. Beim Parteitag Anfang Mai hatte sich CSU-Chef Markus Söder süffisant über das Wirtschaftsministerium ausgelassen. „Die ganze grüne Sippe wird da irgendwie beschäftigt“, sagte er, „Bruder, Schwester, Onkel, Tante“. Und wenn man weitersuche, werde man sicher noch irgendeinen Schwippschwager finden. „Das ist nichts anderes als grüne Korruption“, urteilte er – juristisch unzutreffend. Darauf reagierte Grünen-Chefin Ricarda Lang im „Bericht aus Berlin“ mit einem Schnauben. Wenn die Kritik am lautesten von der CSU und Markus Söder komme, „der mit der Amigo-Affäre, der mit der Maskenaffäre Vetternwirtschaft zu so einer Art Arbeitsmodell gemacht hat“, dann sei der Vorwurf der Doppelmoral auch eher Projektion, schimpfte sie.

Die sogenannte Amigo-Affäre zeigt, wie lange die Folgen eines Vetternwirtschaftsskandals nachwirken können: Der Begriff geht auf den ehemaligen CSU-Politiker Max Streibl zurück, der als Finanzminister auf Kosten eines Flugzeugbauers Urlaub in Brasilien gemacht und sich im Gegenzug für die Interessen des Unternehmers eingesetzt haben soll. 1993 musste er als Ministerpräsident seinen Hut nehmen. Noch heute wird der CSU der Vorfall bei jeder Gelegenheit vorgehalten.

Ende Juni nahm die CSU ein weiteres Ministerium der Ampelkoalition ins Visier: CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampelkoalition in der „Bild“ vor, mit ihrer Beförderungspolitik den Eindruck der Vetternwirtschaft zu erwecken.
Werden taktische Unterstellungen vom politischen Gegner vorschnell gemacht? Nachfrage beim Finanzministerium. „Allgemein können wir mitteilen, dass die Stellenbesetzung im Ministerium transparenten und klar geregelten Verfahren folgt“, heißt es knapp von der Presseabteilung. Bei der Besetzung von Referatsleitungen in den Fachabteilungen des Ministeriums führe die zuständige Abteilungsleitung die Auswahlverfahren durch. Dabei seien das Personalreferat und die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. Zur Kritik möchte man sich lieber nicht äußern, zurückkeilen offenbar auch nicht.

Man kennt sich

„Grundsätzlich wird in Deutschland mit der Frage, wer in der Politik mit wem zusammenarbeitet, sehr moralisierend umgegangen“, sagt Lobbyismus-Experte Priddat. Es sei doch erst mal verständlich, dass auch Politiker sich im Job gern mit Menschen umgeben, die sie kennen und bei denen sie wissen, ihnen vertrauen zu können. Schwierig sei es natürlich, wenn die Qualifikation der Mitarbeiter eigentlich nicht für die Stelle ausreiche. „Das ist dann eine Frage der Abwägung: Ist es wichtiger, dass ich mich auf jemanden verlassen kann und gut mit ihm auskomme, oder dass derjenige der Beste in seinem Fach ist?“ Auch der potenzielle Imageschaden sollte in einem solchen Augenblick beachtet werden. Selbst wenn ein Vorgehen juristisch korrekt ist – im kommunikativen Kräftemessen der politischen Arena reicht das nicht aus.

„Unsere internen Regeln überprüfen wir stetig“, lässt das BMWK über die Presseabteilung mit Bezug auf Graichens Verstoß verlauten. Das Ministerium habe intern einen Kommunikationsprozess angestoßen, um die Beschäftigten für das Thema Compliance und Korruptionsprävention und Integrität auf allen Ebenen noch stärker zu sensibilisieren. Auch innerhalb der Bundesregierung setze man sich dafür ein, das Thema intensiver aufzugreifen. Angesichts der Brisanz sollte das über Parteigrenzen hinweg auf offene Ohren stoßen.

 

Wann ­werden ­Vorwürfe ­juristisch ­relevant?

Hier kommt es laut Anwalt Philipp Gehrmann vor allem auf die folgenden vier Paragrafen im Strafgesetzbuch an:

§ 331: Vorteilsannahme
§ 332: Bestechlichkeit
§ 333: Vorteilsgewährung
§ 334: Bestechung

Beispiel für Bestechlichkeit: In einem Ministerium wird jemand eingestellt, der unter allen Bewerbern nicht am besten geeignet ist, aber für die Anstellung eine Gegenleistung erbringt, etwa Geld oder die Verleihung eines Ordens, sexuelle Gefälligkeiten etc.

Das Problem: „Korruption dieser Art ist in der Praxis oft schwer nachzuweisen“, sagt Anwalt Gehrmann.
Daher gibt es die Paragraphen 331 und 333 als Vorfeldtatbestand: Man muss nicht erst beweisen, dass etwa Geld geflossen ist, es fallen auch „Fälle des Anfütterns“ darunter. Zum Beispiel: Der Bauunternehmer sagt eine Parteispende zu und erwähnt lapidar gegenüber dem Amtsträger: „Die nächsten Bauprojekte werden ja bestimmt kommen …“ Gehrmann erklärt: „Dass dies verfolgt wird, hat den Zweck, das Vertrauen der Bürger in die Redlichkeit von Amtsträgern zu schützen. In Deutschland werden Verstöße streng ­geahndet.“

Die Abgeordnetenbestechung ist seit 1994 ebenfalls ein Straftatbestand, sie wird in § 108e Strafgesetzbuch geregelt. Gegenüber Amtsträgern sind Abgeordnete allerdings bevorteilt, was immer wieder für ­Kritik sorgt.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe N° 144 – Thema: Interview mit Can Dündar. Das Heft können Sie hier bestellen.