Hohe Kosten, wenig Transparenz

PR-Ausgaben der Regierung

Für sein 51. Schwarzbuch hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle Kommunikationskanäle vorgenommen, die von der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden genutzt werden. Ein ganzes Kapitel der Ende Oktober erschienenen Ausgabe widmet sich diesem Thema. Demnach unterhält die Bundesregierung mehr als 1.000 eigene Web- und Kampagnenseiten sowie mehr als 500 Social-Media-Accounts. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit 149 Konten den größten Anteil daran. Auf dem zweiten Platz folgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das 54 Accounts führt. Mehr als 50 Stellen über alle Ressorts hinweg kümmern sich um die Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien. Weitere Kosten kommen durch professionelle Influencer sowie Werbe- und Kommunikationsagenturen hinzu, die für themenbasierte Kampagnen engagiert werden.

Kontinuierlich steigende Kosten

Billig ist das nicht. Im Jahr 2021 beliefen sich die Kosten für Werbe- und Kommunikationsagenturen auf insgesamt 67,2 Millionen Euro. Der Wert ist der höchste seit 2015 – damals lag er noch bei 21,9 Millionen – und weist auf eine fast kontinuierlich ansteigende Kostenentwicklung hin.

Die Schaltkosten für Informationskampagnen der Bundesregierung sind seit 2020 sprunghaft angestiegen. Ein Grund dafür sind die pandemiebedingten Öffentlichkeitsmaßnahmen. Der für 2022 errechnete Wert liegt zwar – bedingt durch das Ende der Corona-Maßnahmen – mit 194,6 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert von 202,4 Millionen Euro, doch noch immer weit über dem Vor-Corona-Niveau (69,1 Millionen Euro).

Kriterien für gute Öffentlichkeitsarbeit nicht erfüllt

Der BdSt definiert vier Kriterien, die eine gute Öffentlichkeitsarbeit ausmachen. Die Öffentlichkeitsarbeit soll einen öffentlichen Informationsbedarf abdecken, der nicht anderweitig gedeckt wird; sie soll nicht vordringlich der Imageverbesserung der jeweils amtierenden Regierung dienen; sie darf nicht zum Selbstzweck werden, um politischen Aktionismus zu demonstrieren; sie muss auf Grundlage vorab definierter Ziele wirksam sein. Diese Kriterien erfüllt die Bundesregierung nach der diesjährigen Analyse des BdSt nicht vollständig.

Der BdSt kritisiert den Einsatz von Bloggern und Influencern im Rahmen von Informationskampagnen und die damit verbundene Intransparenz zu Kosten und Auswertungen. Aus ihrer Sicht verschwimmt hier die Grenze von Information und unterschwelliger Beeinflussung. Der BdSt kritisiert auch, dass Regierungsaccounts Gesetzesvorhaben vor Lesungen und Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat bewirbt. Es gebe keine Transparenz zu Strategien und Zielen, die mit der Öffentlichkeitsarbeit und den damit zusammenhängenden Kosten für die Steuerzahler verbunden werden. Außerdem ist dem BdSt zufolge eine Beeinflussung und Verhinderung der freien Meinungsbildung nicht auszuschließen.