Wie steht es um die Transparenz?

Public Affairs

Alle für eines und eines für alle

von Axel Wallrabenstein

Axel Wallrabenstein ist Chairman von MSL Germany. (c) Tobias Koch/www.tobiaskoch.net

Unsere Demokratie ist ein System, in dem Interessen unterschiedlicher Akteure – wie verschieden sie auch sein mögen – gleichwertig sind. Im Lobbying geht es darum, diese Interessen zu bündeln und an die richtigen Adressaten heranzutragen. Am Ende dieses Prozesses stehen Entscheidungen, die besser für alle sind. Hinzu kommt, dass Politiker, Referenten in Ministerien, Beamte und andere politische Stakeholder oft auf die Expertise der freien Wirtschaft angewiesen sind. Genauso möchten Unternehmen, NGOs und Verbände von der Politik gesehen und gehört werden. Das ist es, was Lobbying, genauso wie Meinungs- und Pressefreiheit, zu einem wichtigen Teil für das Funktionieren einer Demokratie macht. Nur sehen das nicht immer alle so, was wiederum dazu führt, dass der Ruf der Branche besser sein könnte.

Ich bin überzeugt, dass ein Lobbyregister nur Sinn ergibt, wenn es für alle verpflichtend ist: Firmen, Agenturen, NGOs, Anwälte und Kanzleien – sie alle müssen registriert sein – auch als Grundlage für die Ausgabe von Hausausweisen für den Deutschen Bundestag. Zudem muss verstanden werden, dass ein gutes Lobbyregister zwar dabei helfen kann, negativen Ausreißern vorzubeugen, aber dennoch kein Allheilmittel ist. Ebenso darf es nicht zu einem oberflächlichen Recherchetool für Journalisten werden. Außerdem ist die Situation in Deutschland ohne Register durchaus nicht schlechter als in Brüssel oder Washington D. C. 

Die Public-Affairs-Branche kann und muss selbst einen wichtigen Beitrag zu der Debatte leisten. Die Regeln und Grundsätze der Verbände müssen noch besser abgestimmt und auf Praxistauglichkeit geprüft werden – das würde auch dem Selbstverständnis des Berufsstands mehr Substanz verleihen und Professionalität beweisen.

Der wichtigste Aspekt ist, dass alle Akteure in diesem Prozess ihrer Verantwortung gerecht werden. Politiker müssen unabhängig sein und ihren moralischen Kompass nutzen – was meiner Meinung nach hierzulande gut funktioniert. Denn auch ein Lobbyregister, kompetente und transparente Agenturen und Anwaltskanzleien, klare Regeln und ein professionelles Selbstverständnis sind wenig wert, wenn die Adressaten von Lobbyaktivitäten nicht verantwortungsvoll und unabhängig agieren.

 

Klare Standards für mehr Transparenz

von Kathrin Zabel

Kathrin Zabel ist Vorsitzende des Netzwerks Public Affairs und Inhaberin der Comm Together Public-Affairs-Beratung. (c) Die Hoffotografen

Neben dem sachlichen Austausch in der Fach­öffentlichkeit wird die Transparenzdebatte auch immer wieder medial angestoßen – häufig emotional aufgeladen, selbst wenn kein aktueller Anlass besteht. Wer hat daran ein Interesse? In erster Linie natürlich diejenigen, die davon leben. Dazu zählen NGOs, die mit diesem Thema (Spenden-)Gelder generieren und dafür Aufmerksamkeit brauchen. Und diejenigen, die darüber berichten und mit Schlagzeilen ihr Geld verdienen. Frei nach dem Motto: „Wo nix los, da kein Moos.“ So weit, so gut und legitim. Aber: Wer von anderen Transparenz fordert, sollte seine Interessen ebenso transparent machen. Interessenvertreter gibt es nicht nur in Unternehmen, Verbänden, Agenturen, Beratungsfirmen und in Kanzleien, sondern auch in NGOs, Kirchen und Gewerkschaften. Für alle muss das gleiche Recht und damit die Pflicht zur Transparenz gelten.

Das Netzwerk Public Affairs hat schon früh eigene Vorschläge zur Ausgestaltung eines Transparenzregisters gemacht. Wir plädieren dafür, anstelle absoluter Budgetzahlen die prozentuale Zusammensetzung der Finanzierungsquellen offenzulegen. Je nach Organisationsform lassen sich verschiedene Kategorien bilden, die eine Vergleichbarkeit ermöglichen: Mitgliedsbeiträge, Spendengelder, Fördermittel, eigene wirtschaftliche Tätigkeit et cetera. Rechtanwaltskanzleien können so den Mandantenschutz gewährleisten und wären beispielsweise mit Agenturen und Beratungen vergleichbar, indem sie angeben, zu wie viel Prozent sich ihre Einnahmen durch Interessenvertretung für Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder durch Aufträge der öffentlichen Hand zusammensetzen. Das lässt sich mühelos errechnen, da ohnehin intern über Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel berichtet wird: bei Verbänden in der Mitgliederversammlung, bei Unternehmen gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären, bei externen Dienstleistern gegenüber ihren Auftraggebern.

 Aus welchen Quellen die Mittel stammen, die zur Interessenvertretung eingesetzt werden, liegt auch im öffentlichen Interesse, denn „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ gilt im Lobbying ganz besonders.

Daher setzen wir uns mit dem Transparenzregister für professionelles Lobbying nach klaren Ethik- und Qualitätsstandards ein. Das liegt letztlich im Interesse aller: dem der Bürger, der Politik und der Interessenvertreter selbst. 

 

Im ­Mainstream ­angekommen – aber noch nicht im Regierungsprogramm

von Timo Lange

Timo Lange ist Politikwissenschaftler und bei Lobbycontrol als ­Campaigner zuständig für den Bereich Transparenz- und Lobbyregulierung. (c) Eva Haeberle

Die Idee, ein verbindliches Regelungsumfeld für die politische Interessenvertretung zu schaffen – Stichwort: verpflichtendes Lobbyregister –, hat international bereits eine lange Karriere hinter sich. Nach den USA, Kanada und Irland führte auch Frankreich Anfang 2018 ein solches Register ein. Hierzulande gewann das Konzept zwar immer mehr Fürsprecher, auch unter Lobbyisten, doch die Diskussion war oft verfahren und wenig sachorientiert. 

Um dem jahrelangen Debattenstillstand zu begegnen, ergriff Lobbycontrol 2016/17 die Initiative und entwickelte einen Entwurf für ein Interessenvertretungsgesetz. Dabei geht es zentral nicht nur darum, Transparenz herzustellen, sondern verbindliche Regeln für alle zu schaffen, die professionell Anliegen an die Politik herantragen. Der Gesetzentwurf sollte dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen und gesetzgeberische Tätigkeit anzuregen. Kurz darauf legte die SPD ebenfalls einen Entwurf für ein Lobbytransparenzgesetz vor. Doch eine echte Umsetzungschance gab es mit dem Koalitionspartner Union vor der Bundestagswahl nicht.

 Allerdings zeigte die Debatte sowohl vor als auch nach der Wahl: Die Forderung nach einem verbindlichen Lobby­register ist im politischen Mainstream angekommen. ­Christian Lindner etwa twitterte auf ­Lobbycontrol-Anfrage, das Lobbyregister sei für die FDP „kein Anlass für ideologischen Widerstand“. Tatsächlich gelang es den Jamaika-Sondierern, sich auf ein solches Register zu einigen – in Anbetracht der zuvor ablehnenden Unions-Haltung ein durchaus überraschendes Ergebnis.

Dass der Punkt dann noch kurz vor Schluss aus der Koalitionsvereinbarung der Groko flog, zeigt: Die Debatte muss weitergeführt werden. Insbesondere das hartnäckige Missverständnis, ein Lobbyregister führe zu „gläsernen Abgeordneten“, gilt es auszuräumen. Dass 2018 mit dem Verband der Chemischen Industrie erstmals ein großer Branchenverband Partei für ein verpflichtendes Register ergriff, dürfte den verbliebenen Gegnern die Argumentation künftig weiter erschweren. 

Die Notwendigkeit eines Registers unterstrichen mehrere Fälle der vergangenen Jahre. So hätte die Aserbaidschan-Affäre, die bereits den Europarat zu Sanktionen gegen mehrere Politiker veranlasste, schon im Ansatz verhindert werden können. Auch würde es erheblich mehr Aufschluss darüber geben, wer bei umstrittenen Großprojekten wie Nord Stream 2 welche Interessen vertritt. Jüngst zeigte sich erneut, wie unübersichtlich die Interessenlandschaft ist, etwa in Bezug auf das Engagement ehemaliger Politiker, auch jenseits des allseits bekannten Ex-Kanzlers. 

In Zeiten wie diesen, in denen die liberale Demokratie zunehmend unter Druck steht, wird es für Öffentlichkeit, Medien und Politiker umso wichtiger, eine verlässliche Informationsquelle über Lobbyaktivitäten von Verbänden, Unternehmen, Agenturen, Kanzleien, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen zu haben.

 

Drei Trends: ­glaubwürdig, ­global und digital

von Dominik Meier

Dominik Meier ist Vorsitzender der Degepol und Inhaber von Miller & Meier Consulting. (c) Miller & Meier Consulting

Auch drei Jahre nach dem gemeinsamen Interview gibt es in der Debatte um ein Transparenzregister keine Fortschritte. Vielmehr wurden Unterstützer  wie die Degepol von der Entscheidung der Großen Koalition gegen ein Lobbyregister überrascht. Transparenz bleibt für die Degepol jedoch ein zentrales Anliegen. Daher setzt der Berufsverband nun auf ein neues Modell der freiwilligen Selbstkontrolle und ist Initiator des Deutschen Rats für Interessenvertretung.

Zugleich prägen Digitalisierung, Globalisierung und Glaubwürdigkeit weiter die Arbeit der Interessenvertretung. In diesem Kontext zeigt sich häufig, dass der Begriff „Public Affairs“ sehr unspezifisch und missverständlich ist. Er bildet die globale Reichweite nicht ausreichend ab. 

Neben dem traditionellen Begriff „Lobbying“ beschreiben deshalb „Global Governmental Relations“ zunehmend den Fokus von Interessenvertretung. Dabei lassen sich drei Trends ausmachen:

Gemeinwohlorientierung
Der Begriff Gemeinwohl steht im Zentrum des politischen Diskurses. Die einen sehen den Staat als Garant sozialer Daseinsvorsorge, andere wollen von ihm möglichst wenig wissen. Jeder Akteur muss sich heute in diese ­Gemeinwohldiskussion einbringen, um seine Position im ­politischen Raum zu rechtfertigen – egal ob Unternehmen, Verband oder NGO. In der Konsequenz erleben diese Akteure, dass sie mit einem zu starken Fokus auf ihre Partikularinteressen vermehrt im politischen Prozess scheitern. Es ist für sie daher von zentraler Bedeutung, den Balance­akt zwischen Gemeinwohl- und Partikularinteressen zu meistern, um ihre Anliegen in der Politik zu platzieren. 

Globalität
Die Globalisierung verlangt von Interessenvertretern nicht nur einen Blick nach Brüssel, sondern in die ganze Welt. Vom „Headquarter“ aus gilt es, politische Entwicklungen weltweit zu beobachten. Unterschiedlichste politische Logiken und Narrative sind zu verstehen und voraus­schauend in die Arbeit zu integrieren. Interessenvertretung muss neue Instrumente der strategischen Navigation für Organisationen entwickeln, um diesen internationalen Interessenvertretungsanspruch zu begleiten. Damit gewinnt die Strategieberatung gegenüber der Kontakt­arbeit immer mehr an Bedeutung. 

Einsatz von IT und künstlicher Intelligenz
Die Nutzung von IT und KI für Routinearbeiten verändert bereits jetzt den Beruf des Politikberaters. Gelingt es in absehbarer Zukunft, lernende Systeme zuverlässig einzubinden, entsteht für Governmental Relations ein großes Unterstützungspotenzial. Natürlich muss sich Interessenvertretung trotz aller technischen Möglichkeiten der Menschlichkeit von Politik bewusst sein: Der Kern von ­Politik sind Fragen der Macht und der Entscheidung. ­Daher kommt es auch für die Governmental Relations von morgen immer auf Menschen an.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe N° 124 – Thema: Die Macht der Länder. Das Heft können Sie hier bestellen.