Wer ist Lobbyist?

International

Die Teilnehmer kamen zügig zu den zentralen Fragestellungen ihrer Zunft. Wozu auch um den heißen Brei herumreden? Der Einladung der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (de‘ge‘pol) folgten Mitglieder von Public-Affairs-Verbänden aus fast allen europäischen Ländern, von Brüsseler Verbänden und von Transparency International, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Interessenvertretung auszutauschen.

Anstoß für die Diskussion grundlegender Fragen der Branche war der unterschiedliche Umgang in Europa mit der Registrierungspflicht von Interessenvertretern. Freiwillig versus verpflichtend, sanktionsfähig versus selbstregulierend: Das sind gegenwärtig die Leitmotive auf der europäischen Bühne. Während Brüssel auf Freiwilligkeit setzt, hat sich Österreich für ein rigides, verpflichtendes Register entschieden. Europa parliert auch auf diesem Gebiet in vielen Sprachen.

Beim Treffen in Berlin ging es allerdings nicht um die Formulierung eines neuen Registrierungsmodells für Lobbyisten. Vielmehr diskutierten die Interessenvertreter die entscheidenden Bedingungen, die eine solche Registrierung in Europa erfüllen müssten. Vor der Einführung eines Lobbyregisters müssten dessen Legitimität, Universalität, Praktikabilität und Durchsetzungsfähigkeit geklärt werden. Im Kern dreht es sich bei der Registrierbarkeit um drei grundsätzliche Fragen: Was ist Interessenvertretung? Wer ist Lobbyist? Und wer entscheidet letztlich über diese beiden Fragen?

Diese Fragen bieten Zündstoff

Während die EU grundsätzlich das “Jedermanns-Recht”, also den verfassungsrechtlich garantierten freien Zugang jedes Einzelnen zu den politischen Entscheidungsträgern, proklamiert, setzt Österreich auf Definitionen von Lobbyist und Lobbying, die letztlich willkürlich festgelegt wurden. Die dortigen Gerichte stehen nun vor einem Scherbenhaufen: Sie müssen entscheiden, wie mit der enormen Rechtsunsicherheit bei diesen Begrifflichkeiten umzugehen ist.

Der ungeklärte und uneinheitliche Umgang mit der Registrierungspflicht liegt auch begründet in den verschiedenen politischen Kulturen Europas. Dennoch bilden einige gemeinsame europäische Erfahrungen im Lobbying den Rahmen für diese Debatte. Wie sich in der Runde zeigte, prägen derzeit drei Trends den europäischen Diskurs. Zum einen gibt es eine bewusste Trennung zwischen “guter” Interessenvertretung und “bösem” Lobbying und zwar vor dem Hintergrund einer verstärkten Moralisierung politischer Entscheidungen. Zum anderen geht mit dieser Polarisierung die Vernachlässigung einer Diskussionskultur einher, die auf Sachargumenten beruht und nicht auf eine rein akteurszentrierte Auseinandersetzung über Glaubwürdigkeit abzielt. Zuletzt dient der Begriff “Lobbyismus” zusehends als universelles Synonym für “schlechtes Regieren” – oder einfach für subjektiv als falsch empfundene politische Entscheidungen.

Nur die konsequente Professionalisierung und Standardisierung von Qualität und Ethik im Lobbying in allen EU-Ländern – darin waren sich die versammelten Interessenvertreter einig – kann hier Abhilfe schaffen. Das ist die Voraussetzung, um Interessenvertretung als bedeutendes Demokratieprinzip in der Öffentlichkeit verständlich zu machen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Bonn – wo liegt das?. Das Heft können Sie hier bestellen.