Ein Schritt zu weniger ­Anrüchigkeit

Lobbyregister

Philipp Amthor steht vor seinem ersten großen politischen Erfolg. 15 Jahre öffentliche, mediale und politische Debatte um mehr Transparenz beim Lobbying in Deutschland konnten kein verpflichtendes Lobbyregister durchsetzen. Amthors Ungereimtheiten bei seiner Arbeit für die Firma Augustus Intelligence haben den Stein ins Rollen gebracht: Die Regierungskoalition will den jahrelangen Stillstand überwinden und ein Lobbyregister schaffen. 

Die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese und Matthias Bartke erklärten nach der Einigung mit der Union: “Wir haben eine Lösung gefunden, die deutlich mehr Transparenz herstellt, ohne dass der wichtige Kontakt zu Abgeordneten erschwert wird.” Ihr CDU-Kollege Patrick ­Schnieder ergänzte: “Vor allem der verpflichtende Charakter des Lobby­registers ist wichtig. So haben wir uns insbesondere darauf verständigt, dass Verstöße gegen die Registrie­rungspflicht durch die Einführung eines neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes zukünftig bußgeld­bewehrt sein werden.” Das war Anfang Juli.

Vor wenigen Wochen wurde ein Gesetzentwurf der Koalitionäre geleakt. Ein überraschend einfach gestricktes Gesetz mit wenigen Regelungen. Vergleicht man es mit anderen Entwürfen, die in den letzten Jahren beispielsweise in verschiedenen Bundesländern diskutiert wurden, könnte darin auch eine Stärke dieses Entwurfs liegen. Da erweist es sich als Vorteil, dass die Koalitionäre der Versuchung nicht erlegen sind, die Frage eines legislativen Fußabdruckes (“legislative footprint”) gleich mit zu lösen. Die Regelungen könnten klar, eindeutig und wenig aufwendig sein. Leider fehlt es an mehreren Stellen an Eindeutigkeit. 

Ein Lobbyregister ist ein tiefer Eingriff in den Markt, der insbesondere Unternehmen, Beratungen und Agenturen trifft. Je nach Regelungsdichte kann das Lobbyregister bürokratisch und aufwendig für diese Unternehmen sein. Es gibt Beispiele im angloamerikanischen Raum, die die Einstellung zusätzlicher Verwaltungskräfte erfordern, um allen Transparenzvorschriften Rechnung zu tragen. 

Schaden durch Lobby­skandale ist immens

Ein ungewollter Effekt schlecht gemachter Regi­s­trierungspflichten kann eine faktische Offenlegung von Mitarbeiter- und Preisstrukturen sein, die gefährlich für einen freien Wettbewerb ist. Dennoch sind fast alle Dax-Unternehmen, die Branchenorganisationen, die Beratungen und Agenturen in diesem Bereich der Auffassung, dass dieser Schritt richtig ist. Der Schaden für die Demokratie durch fehlende Transparenz und immer wiederkehrende Lobbyskandale ist so immens, dass die Degepol und viele Geschäftsführer einschlägiger Beratungen schon seit über 14 Jahren für die Schaffung eines solchen Registers und für grundlegende Ethik­standards eintreten. Uns war immer klar, dass politische Interessenvertretung sich des Anrüchigen entledigen muss. 

Aus Sicht eines Beratungsunternehmens sind dabei vier Faktoren wichtig, die am Ende sicherstellen, dass diese Ansätze nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder zu einer überbordenden Bürokratie führen:

Im Lobbyregister müssen alle Wettbewerber gleichermaßen erfasst werden: Das betrifft insbesondere Rechtsanwaltskanzleien und niedergelassene Anwälte, wenn sie in der Interessenvertretung aktiv sind. Das gilt auch für ehemalige Politiker und ranghohe Beamte, die sich nach ihrem Ruhestand als Lobbyisten verdienen. 

Insbesondere für Beratungsunternehmen ist es von zentraler Bedeutung, dass Offenlegungspflichten wettbewerbsneutral ausgestaltet sind. Unsere Befürchtung ist, dass öffentlich einsehbare Mitarbeiterlisten, offenzulegende Personalkosten oder exakte Angaben von Hono­rarbudgets letztlich den Wettbewerb einschränken. 

Zentrales Element einer Lobbyregulierung sollten Ethikstandards sein, die für jeden Marktteilnehmer gelten. Diese sind von Organen der Selbstkontrolle der Branche zu erarbeiten und durch diese zu kontrollieren. Die Degepol hat nicht nur den seit Jahren erprobten Verhaltenskodex geschaffen, sondern ein modernisiertes Organ der Selbstkontrolle zusammen mit anderen Dachorganisationen der Interessenvertretung gegründet. Der Corona-­bedingt verzögerte öffentliche Start des Deutschen Rats für Interessenvertretung (DRIV) steht bald bevor.

Damit das Register Wirkung zeigt, muss es einen einheitlichen Rahmen für Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien und Bundesbehörden bilden. Genau an diesem letzten Punkt offenbart der vorliegende Gesetzentwurf seine zentrale Schwäche. Der Glaube, man könne ein Lobbyregister nur für den Bundestag schaffen, ist lebensfremd. 

Interessenvertretung erfolgt fast immer gegenüber Regierung und Parlament, oft auch unter Einbindung der Länder beziehungsweise des Bundesrates. Mitunter wird die Aufschlüsselung von Budgets der Lobbyarbeit nach Regierung und Parlament nicht einmal möglich sein, weil hoch integrierte Ansätze der Lobbyarbeit verfolgt werden. Hinzu kommen weitere Unklarheiten oder Schlupflöcher in dem Entwurf. Aus Sicht eines Beraters mögen die vielen Ausnahmen der Registrierungspflicht (Religionsgemeinschaften, Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) schmerzlich, aber verkraftbar sein. Wichtig ist die Registrierungspflicht der Rechtsanwälte, die im deutschen Markt bislang im Wettbewerb um Lobby-Mandate weitaus weniger Erfolg hatten als in anderen Hauptstädten. 

Die jetzt gefundene Formulierung, dass Mandate der “Rechtsberatung” nicht registrierungspflichtig sind, könnte eine Möglichkeit sein, sich der Registrierungspflicht zu entziehen. Denn ein Anwalt, der den Kontakt zur Politik sucht, betreibt keine Rechtsberatung. Ähnlich unklar ist, was mit den vielen Berliner Branchenverbänden passiert, die sowohl Interessenvertretung als auch Tarifpartner unter dem Dach einer Organisation sind. Ein weiterer Kritikpunkt gilt der sehr schwammig formulierten finanziellen Offenlegungspflicht: Die kleinteiligen Cluster von 10.000-Euro-Schritten sind aufgrund dynamischer Budgetentwicklungen sehr fehleranfällig und faktisch nicht wettbewerbsneutral. Hier würden deutlich größere Schritte beispielsweise in Schritten von 50.000 oder 100.000 Euro besser sein.

Mein Fazit: Der vorliegende Entwurf ist ein Ausgangspunkt. Insbesondere die starke Stellung der freiwilligen Selbstkontrolle und der Branchenkodizes stimmt hoffnungsvoll, dass in den weiteren Beratungen auch auf die Expertise der Praktiker gehört wird. Falls das passiert, dürfen wir am Ende Philipp Amthor noch dankbar sein.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe N° 132 – Thema: Warten auf grünes Licht. Das Heft können Sie hier bestellen.