Sollen Bundestagsausschüsse öffentlich tagen?

Pro und Kontra

Pro
von Halina Wawzyniak

In der Politik wird viel von der mündigen Bürgerin, dem mündigen Bürger geredet. Wenn es allerdings darum geht, dieses erst einmal nur artikulierte Vertrauen auch praktisch zu unterlegen, zeigt sich schnell, dass es damit nicht weit her ist. Es spricht aus meiner Sicht nichts, dagegen spricht, die Sitzungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages live im Internet zu streamen und Journalisten sowie interessierte Bürger als Zuschauende und Zuhörende teilnehmen zu lassen. Es wird immer Ausnahmen geben. Aber was eine Ausnahme ist, sollte demokratisch im Parlament entschieden und diese Entscheidungen sollten öffentlich gemacht werden. Wir können und müssen alle Möglichkeiten für die öffentliche Darstellung unserer Politik nutzen, um unsere Arbeit transparent zu machen. Die Zeiten, in denen wenige Menschen in Regierungen und Parlamenten hinter verschlossenen Türen das Leben von vielen bestimmt haben, sind vorbei. Die entscheidende Arbeit an Gesetzen findet in den Ausschüssen statt. Die Debatten im Plenum folgen hingegen erstarrten Ritualen und werden nicht zu Unrecht oft als Schaufensterpolitik bezeichnet. Ob beteiligungsorientierte Demokratie den Weg aus der Krise weisen kann, hängt davon ab, ob die Politik sich endlich wirklich und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten öffentlich und damit auch verständlich macht. Wir können uns auf die Chancen, die das Internet bietet, einlassen und die damit verbundenen Möglichkeiten für Mitsprache und Beteiligung anbieten. Wir können es aber auch verhindern. Das hängt von den Mehrheitsverhältnissen ab. Da sieht es allerdings zurzeit nicht gut aus. Nicht einmal der Ausschuss Digitale Agenda konnte sich dazu durchringen, seine Sitzungen allen Interessierten zugänglich zu machen. Aber ich bin sicher, dass sich das nicht mehr lange durchhalten lässt. Denn in den vergangenen Jahren hat sich ein neues Selbstverständnis politischer Akteure, aber auch bei den Bürgern entwickelt. Sie wollen nicht nur Wähler sein. Sie wollen beteiligt werden und wissen, wie Entscheidungen entstehen und wer welche Interessen vertritt. Eine Politik, die glaubt, ein Recht auf Herrschaftswissen zu haben und den Menschen dieses Herrschaftswissen häppchenweise zuteilen zu dürfen, ist gestrig und schadet der Demokratie.

Kontra
von Michael Grosse-Brömer

Die Plenarsitzungen des Bundestags sind öffentlich, die Sitzungen der Ausschüsse des Bundestages sind es grundsätzlich nicht – und das soll auch so bleiben. Das notwendige Maß an Öffentlichkeit der Parlamentsarbeit ist bereits erreicht. Bundestagsausschüsse sind, so besagt es die Geschäftsordnung, „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“. Für diese Arbeit braucht es nicht nur eine angemessene Diskussionskultur und sachliche Effizienz, sondern auch den unverzichtbaren Prozess der Kompromissfindung. Diese konstruktive Atmosphäre erreichen Politiker unter Ausschluss der Öffentlichkeit deutlich besser als unter Beobachtung. Und es gibt einen weiteren praktischen Aspekt, der für die geschlossene Ausschussarbeit spricht: das knapp bemessene Zeitbudget. Die Abgeordneten können im Ausschuss sofort in ein Thema einsteigen, da alle bereits eingelesen sind. Auf ausschweifende, zeitraubende Erklärungen kann und muss auch verzichtet werden. Davon abgesehen sind die Bundestagsausschüsse auch nicht so geschlossen, wie immer wieder behauptet wird. Nichtöffentlichkeit eines Ausschusses bedeutet ja nicht in jedem Fall, dass die Ausschüsse vertraulich tagen. Sie bewirkt nur Beschränkungen, was Zugang und Teilnahme an einer Sitzung betrifft. Nichtöffentlichkeit ist aber keine Geheimhaltungsverpflichtung. Und wie sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, werden zum Beispiel anwesende Medienvertreter bei Themen von besonderem Interesse schon während oder nach der Sitzung von den Obleuten oder dem Ausschussvorsitzenden informiert. Der Ausschuss kann auch beschließen, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand die Öffentlichkeit zuzulassen. Diese Entscheidung liegt allerdings beim Ausschuss selbst. Zudem berichtet der Bundestag bereits in der Reihe „Heute im Bundestag“ (hib) parteineutral über den Verlauf nichtöffentlicher, aber nicht mit Geheimhaltungsgrad eingestufter Sitzungen. Der Ort, an dem die Abgeordneten ihre Gedanken und Ideen zu Gesetzentwürfen und Anträgen der Fraktionen – öffentlichkeitswirksam – vortragen können, ist das Plenum des Bundestages. Und den besonderen Stellenwert dieser Reden sollten wir durch öffentliche Ausschusssitzungen nicht infrage stellen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Die andere Perspektive. Das Heft können Sie hier bestellen.