Her mit den Daten!

Zwischenruf

Die EU öffnet endlich die Datensilos des öffentlichen Sektors: Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Diese nichtpersonenbezogenen Daten dürfen von jedem zu jeglichem Zweck genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden, gemäß dem Motto: öffentliche Daten nutzen, private Daten schützen.

Das Europäische Parlament hat im April eine Neufassung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verabschiedet. Dahinter verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa. Damit will die EU digitale Innovation fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz – für KI-Anwendungen werden nämlich große Datenmengen benötigt.

Dazu hat die EU nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich auf den Zugang zu Informationen als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist. Kurz: Dokumente und Daten wie zum Beispiel Echtzeitfahrpläne der öffentlichen Verkehrsbetriebe, Gesetzestexte und Transparenzregister könnten künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie „open by design“ und „open by default“ sind. Das heißt, diese Daten stehen für die Weiterverwendung zur Verfügung und könnten mehr Transparenz und Innovationen ermöglichen. Denkbar wären zum Beispiel multimodale Fahrplandatenabfragen in Echtzeit für Bürger oder abteilungsübergreifende datenbasierte Entscheidungen in den Verwaltungen selbst.

Das Kernstück der Reform ist die Einführung des Konzepts von „hochwertigen Datensätzen“, die über kostenlose Programmierschnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen. Darunter fallen alle Datensätze, „deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verbunden ist“. Aktuell werden im Anhang der Richtlinie Kategorien und lediglich Beispiele aufgelistet, die konkreten Datensätze werden erst nach eingehender Beratung und Analyse festgelegt. Der Erfolg der neuen Richtlinie hängt wesentlich davon ob, dass die Kategorienliste ausgeweitet wird.

Mit der neuen Open-Data-Richtlinie macht die EU einen großen Schritt vorwärts. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst. Dabei wäre Aufholen angesagt: Wer das KI-Lied anstimmt sollte nun auch in Sachen Open Data abliefern. Denn: Ohne Daten kein KI-Neuland. Wer „Digitalisierung“ sagt, muss auch „Daten“ sagen – und sich für offene Daten einsetzen.

Gelegenheiten dazu gäbe es. Zum Beispiel soll in Nordrhein-Westfalen demnächst ein neues Open-Data-Gesetz kommen, in Sachsen steht das Egov-Gesetz an, und in Deutschland steht laut Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Bereitstellung offener Daten im Rahmen eines zweiten Open-Data-Gesetzes an.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe N° 127 – Thema: Vertraulichkeit. Das Heft können Sie hier bestellen.