Ferdinand Gerlach (53) ist am 26. Januar in der konstituierenden Sitzung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen als Vorsitzender wiedergewählt worden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte den Sachverständigenrat mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 neu berufen. Eberhard Wille wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Allgemeinmediziner Gerlach ist seit 2007 Mitglied und seit 2012 Vorsitzender des Sachverständigenrats.
Die vorrangige Aufgabe des Sachverständigenrats ist die Erstellung eines Gutachtens, das dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird. Ein Gutachten erscheint alle zwei Jahre. In ihm werden die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert sowie Vorschläge für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgung erarbeitet. In diesem Jahr soll der Sachverständigenrat ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorlegen.