Neue Regeln für öffentliche Ausschreibungen

Sponsored Post

Die Luftqualität in den Städten verbessern, Treibhausgase reduzieren, den Lärmpegel senken und nicht zuletzt durch Nachfrageimpulse einen wettbewerbsfähigen Markt für emissionsfreie Fahrzeuge schaffen: Diese Ziele verfolgt die EU-Richtlinie „Clean Vehicles Directive“, die in Deutschland mit dem Saubere-FahrzeugBeschaffungsGesetz (Saub-FahrzeugBeschG) in nationales Recht umgesetzt und seit Anfang August 2021 in Kraft ist.

Nun gilt’s: Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand müssen bei der Auftragsvergabe verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge erfüllen.

Diese Mindestziele sind für zwei unterschiedliche Zeiträume definiert. Der erste Zeitraum gilt seit Inkrafttreten des Gesetzes am 2. August 2021 bis Ende 2025, der zweite schließt unmittelbar daran an und gilt bis Ende 2030.

 

Augen auf bei der Wahl der Dienstleister

Wer öffentliche Aufträge vergibt, muss die neue Gesetzesregelung im Blick haben. Sie betrifft nämlich nicht nur Kauf, Leasing oder Anmietung von Fahrzeugen, sondern auch Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste, wie beispielsweise Paket- und Postdienste. Das bedeutet: Öffentliche Auftraggeber, die zum Beispiel Wahlunterlagen versenden, Bescheide zustellen oder – im Falle von kommunalen Stadtwerken – Rechnungen für Gas, Strom oder Wasser verschicken, müssen darauf achten, dass ihre Dienstleister die Kriterien der Clean Vehicles Directive erfüllen. Da Fahrzeugflotten – sei es aus Budgetgründen oder Lieferproblemen – nicht von heute auf morgen auf „grün“ umgestellt werden können, ermöglicht das Gesetz eine Verrechnung: Behörden und Institutionen, die im Bereich Post- und Logistikleistungen die Quoten übererfüllen, können damit andere Bereiche kompensieren, in denen sie die Zielquoten der CVD verfehlen. Die Wahl des Dienstleisters wird damit auch in Hinblick auf die CVD zu einem entscheidenden Erfolgskriterium.

Drei wesentliche Punkte sollten Verantwortliche bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigen:

  • Sind die Anforderungen der CVD und deren verbindliche Umsetzung in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich erwähnt?
  • Ist vereinbart, dass und wie Dienstleister den Fortschritt mit Blick auf die CVD regelmäßig dokumentieren und reporten?
  • Erhält das Thema Nachhaltigkeitsstrategie neben dem Preis und anderen Kriterien eine deutlich höhere Gewichtung, damit es in die Entscheidung für einen Dienstleister einfließt?

 

Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die CVD weist mit ihren Vorgaben den Öffentlichen Auftraggebern eine Vorreiterrolle im Kampf gegen umweltschädliche CO2-Emissionen und Luftschadstoffe zu. Deutsche Post und DHL beanspruchen ebenfalls eine Vorreiterrolle – im nachhaltigen Dokumenten- und Warenversand.

Der Konzern verfolgt mit seiner Initiative GoGreen schon seit dem Jahr 2007 eine Strategie, die die Brief- und Paketzustellung nachhaltiger gestaltet. Schon heute stellt er in rund 50 Prozent seiner Zustellbezirke emissionsfrei zu, unter anderem mit der europaweit größten Flotte an Elektrofahrzeugen. Derzeit sind rund 18.500 Elektrofahrzeuge im Einsatz. Bis zum Jahr 2025 wollen Deutsche Post und DHL ihre E-Flotte auf 38.000 E-Fahrzeuge und 14.000 E-Trikes ausbauen. Auch die Zahl der Packstationen steigt stetig: Schon im Jahr 2023 werden 15.000 Packstationen dafür sorgen, dass Fahrten gespart und Pakete klimafreundlicher zugestellt werden. Langfristig sollen 20 Prozent der Transporte von der Straße auf die Schiene verlegt werden.

Schon bis zum Jahr 2030 soll der CO2-Ausstoß deutlich reduziert werden, bis 2050 sollen logistikbezogene Emissionen komplett auf null gesenkt sein. Damit unterstützen Deutsche Post und DHL die Öffentliche Hand bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – und leisten einen aktiven Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele.

 

Daten & Fakten zur CVD

Die EU begegnet dem hohen CO2-Ausstoß im Verkehr mit der Clean Vehicles Directive (CVD), national mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG).

Am 1. August 2019 trat die geänderte EU-Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Fahrzeuge in Kraft.
Seit dem 2. August 2021 sind gesetzlich verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge vorgegeben.

Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber (Bund und Länder), bei der Beschaffung eine bestimmte Quote sauberer Fahrzeuge einzuhalten. Das beinhaltet auch Fahrzeuge, die bei Dienstleistungsaufträgen im Bereich Post & Paket zum Einsatz kommen.
Mit dem Gesetz werden die europäischen Vorgaben zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in nationales Recht überführt.

Ziel ist es, Beschaffung und Einsatz von sauberen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen mit der Vorgabe verbindlicher Quoten zu fördern. Öffentliche Auftraggeber sollen dabei eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Mehr Informationen zum neuen Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge, zum Thema nachhaltiger Versand sowie zur Initiative GoGreen Plus von Deutsche Post und DHL erhalten Sie unter: deutschepost.de/cvd