Wahlrecht für Kinder?

Pro und Kontra

Pro
von Dirk Niebel

Stellen Sie sich vor, wir würden allen Deutschen über 65 das Wahlrecht entziehen. Einfach so. Knapp 17 Millionen Menschen würden plötzlich um ihre Mitsprache gebracht und politisch entmündigt. Unvorstellbar – und natürlich absolut undurchsetzbar, zum Glück.
Blicken wir auf das andere Ende der Alterspyramide: In unserem Land leben etwa 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18. Fast ein Sechstel der Bevölkerung. Dass ein so großer Teil seit jeher von politischen Entscheidungen ausgeschlossen wird, das nehmen wir dagegen kritiklos hin. Quer durchs Land und die Parteienlandschaft fordern wir zwar, dass Deutschland kinderfreundlicher werden muss – wir reden über diese Kinder, aber nur selten mit ihnen.
Wer aber politisch nicht mitentscheiden kann, wird auch weniger gehört. Deshalb mache ich mich seit Jahren für ein Kinderwahlrecht von Geburt an stark. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht; Altersgrenzen sollen Kinder meist schützen, zum Beispiel im Strafrecht. Das ist hier völlig unangebracht. Wir müssen Kindern eine Stimme geben – und das auch bei Wahlen.
Natürlich kann ein Säugling noch kein Kreuzchen machen – wir bräuchten also praktikable Lösungen, damit Kinder ihr Wahlrecht ausüben könnten. Denkbar wäre, dass Eltern dieses Recht ihrer Kinder treuhänderisch wahrnehmen. Dabei wären die Eltern verpflichtet, sich einzig am Wohl ihres Kindes zu orientieren – wie bei allen anderen das Kind betreffenden Entscheidungen auch. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes sollte die Wahlentscheidung also von den Eltern mit dem Kind besprochen werden. Welche Folgen hätte ein solches Wahlrecht von Geburt an? Familien mit Kindern hätten dann ein höheres politisches Gewicht. Das würde uns Politiker zwingen, die Interessen von Kindern und Familien noch viel stärker ins Blickfeld zu nehmen als bislang. Das ist aber nichts, was uns Angst machen sollte – im Gegenteil: Wir wollen von Kindern und Jugendlichen lernen und an ihren neuen, unkonventionellen Ideen teilhaben, sie an Entscheidungen beteiligen und so Politikverdrossenheit verhindern.

Kontra
von Ingrid Fischbach

Ein Wahlrecht für Kinder? Wer könnte dagegen sein, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern? Scheint es auf den ersten Blick populär und charmant, so verstecken sich doch Tücken verfassungsrechtlicher und praktischer Natur hinter diesem Anliegen.
Wählen kann in Deutschland jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ausgenommen davon sind Kommunalwahlen in einigen Bundesländern, in denen das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde. Das bedeutet, dass Kinder per se nicht wählen dürfen. Ihr Stimmrecht dürfte, wenn überhaupt, nur treuhänderisch von den Erziehungsberechtigten ausgeübt werden.
Gemäß § 14 Abs.4 des Bundeswahlgesetzes ist das Wahlrecht höchstpersönlich auszuüben. Es konkretisiert die in Artikel 38 Abs. 1 GG festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Die persönliche Ausübung der Wahl schließt eine Ausübung durch Dritte aus. Das bedeutet, die Idee der treuhänderischen Ausübung des Wahlrechtes ist somit nicht verfassungsgemäß.
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken stellen sich bei einem Kinderwahlrecht aber auch praktische Fragen: Wie könnte überprüft werden, ob die Entscheidung des Erziehungsberechtigten auch tatsächlich im Sinne des Kindes ist und vor allem deren Willen entspricht? Wie entscheiden Eltern im Dissens mit den Kindern? Die Möglichkeit der unterschiedlichen politischen Ausrichtung von Eltern und Kindern ist nicht selten. Wie werden die Stimmen aufgeteilt bei unterschiedlicher politischer Meinung der Eltern? Halbe Stimmen? Was passiert im Scheidungsfall? Viertel-Stimme Stiefvater und leiblicher Vater? Was würde wiederum im Todesfall der Eltern passieren? Ginge die Stimme eventuell an den Heimleiter? Wer erhält das Stimmrecht bei minderjährigen Eltern? Die Großeltern? Fragen, deren Antworten bisher noch nicht geklärt sind.
So gut gemeint die Intention des Grundgedankens auch sein mag, so praktisch und verfassungsrechtlich bedenklich halte ich das Vorhaben des Kinderwahlrechtes nach wie vor.
 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Follow me – Das Lobbying der Sozialen Netzwerke. Das Heft können Sie hier bestellen.