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Ein Signal aus Weimar
Wer einen Paukenschlag erwartet hatte, der wurde am 15. Juli 2020 nicht enttäuscht: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte das Paritätsgesetz des Landes für null und nichtig. Dem Urteil zufolge sind gesetzlich vorgeschriebene paritätische Kandidatenlisten von Parteien für Landtagswahlen verfassungswidrig. Es handelt sich um eine Entscheidung mit erheblicher Signalwirkung – und bedeutet schon jetzt einen herben Rückschlag …