Die Diskussion um die Besteuerung von Erbschaften hat in Deutschland in den letzten Wochen erheblich an Fahrt gewonnen. SPD-Chef und Finanzminister Lars Klingbeil brachte eine Reform bei der Erbschaftssteuer ins Spiel, um damit Löcher in seinem Bundeshaushalt zu stopfen. Auch die beiden Oppositionsparteien Grünen und Linken fordern eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften, während CDU-Politiker wie Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche und Kanzleramtschef Thorsten Frei vor möglichen negativen Auswirkungen warnten. Dabei gibt es auch innerhalb der Union durchaus abweichende Meinungen, etwa von CDA-Chef Dennis Radtke in der aktuellen Folge des Podcasts „Berlin-Mitte-Talk“. Hinzu kommt eine aktuelle Forsa-Umfrage, die zeigt, dass eine Mehrheit der Deutschen höhere Steuern auf große Erbschaften befürwortet.
Wir haben Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbandes „Die Familienunternehmer“, um Argumente gebeten, und möchten von Ihnen wissen:
Sollten hohe Erbschaften stärker besteuert werden?
Wir leben in einem tollen Land, das allen ein faires Aufstiegsversprechen machen will. Doch es ist schwieriger geworden, sich mit seiner eigenen Hände Arbeit etwas aufzubauen. In Hamburg reicht selbst ein gut bezahlter Job oft nicht mehr, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können. Zu häufig kann das nur, wer ausreichend erbt.
Die reichsten 1% der Menschen in Deutschland besitzen mehr Vermögen als 90% der Bevölkerung zusammen. In kaum einem anderen europäischen Land ist die Konzentration von Vermögen so hoch und haben Viele so wenig. Jeder Zweite hat nicht mal einen Notgroschen von 2.000 Euro. Erbschaften verstärken die Situation. Das ist ein Problem für das „Wohlstand-für-Alle“-Versprechen in unserer Demokratie.
Unser Steuerrecht kann einen Beitrag leisten, das Leistungsversprechen zu erneuern. Es weist krasse Ausnahmen für extrem Vermögende auf. Das ist ungerecht gegenüber dem mittelständischen Handwerksbetrieb oder der Selbstständigen, die fair ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Ein besonders eklatantes Beispiel ist die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ in der Erbschaftsteuer: Wer mehr als 26 Millionen Euro erbt oder geschenkt bekommt, kann sich „bedürftig“ prüfen lassen und die Steuer vollständig erlassen bekommen. 2024 wurden so insgesamt 95% der eigentlich fälligen Steuern bei diesen hohen Erbschaften erlassen. Diese Ausnahme wird auch gerade von einem Mittelständler vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt.
Genauso absurd: Wer drei Wohnungen erbt, zahlt Erbschaft- oder Schenkungsteuer, wer über 300 Wohnungen erbt, keine. Wohlgemerkt: Das Familienheim zu erben ist steuerfrei, und das soll auch so bleiben. Beim Betriebsvermögen kann die Steuer gestundet und in Raten überwiesen werden. Das wollen wir stärken, so bringt sie Erben auch von Betriebsvermögen nicht in Schwierigkeiten. Der Fall des Familienunternehmens Knorr-Bremse zeigt, dass man selbst heute schon nicht in Zahlungsschwierigkeiten wegen der Erbschafsteuer kommen muss. Bei kleineren Erbschaften könnte man die Freibeträge erhöhen.
Wir sollten die Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen. Da bin ich Pro.
Nein, auf keinen Fall. Der Knackpunkt bei der Erbschaftsteuer ist das Betriebsvermögen. Es ist leider irreführend, dass in der oft hoch emotional geführten Debatte um die Erbschaftsteuer nicht zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen unterschieden wird. Wer Erhöhungen der Erbschaftsteuer fordert, dem sollte klar sein, dass es bei den vermeintlich hohen Erbschaften in erster Linie um in Betrieben gebundenes Vermögen geht. Dieses dient dem Firmenzweck, indem es den Betrieb am Laufen hält und Arbeitsplätze schafft: Das sind Maschinen, Patente, Gebäude, IT-Ausstattung etc. mit all der damit verbundenen Verantwortung auch für Mitarbeiter und deren Familien.
Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sind kein „Steuergeschenk“, sondern ein betriebswirtschaftlich rationales Instrument. Sie helfen, dass Betriebe im Erbfall nicht zerschlagen oder verkauft werden müssen und werden nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben. Höhere Erbschaftsteuer hingegen gefährdet die Übergabe von Firmen. Immer mehr Unternehmen – gerade kleinere und mittlere – verschwinden und hinterlassen Lücken in Wirtschaft und Gesellschaft. Es liegt im Interesse einer nachhaltigen Politik, dass Unternehmen an die nächste Generation übertragen und weitergeführt werden.
Das Argument, Erbschaftsteuer könne ja gestundet oder aus Hypotheken auf das Ererbte beglichen werden, ignoriert die Tatsache, dass dies die Eigenkapitalausstattung und damit auch Kreditwürdigkeit der Unternehmung schwächt, eben jenen Teil, der dem Unternehmen Sicherheit in Krisen, Stabilität, Möglichkeit für Instandhaltung, Innovation und bei Wohnungen für Sanierung und Modernisierung gibt.

