Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich dafür ausgesprochen, das Fahren ohne Fahrschein nicht länger als Straftat, sondern künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, findet das überfällig. Roland Voss von der Gewerkschaft der Polizei hält dagegen. Das führt uns zu der Frage:
„Sollte Schwarzfahren entkriminalisiert werden?“
von Luke Hoß (MdB), Sprecher für Rechtspolitik der Linken im Bundestag
Wer sich das Busticket nicht leisten kann, ist arm, nicht kriminell. In Großstädten kostet ein ÖPNV-Ticket weit über 4 Euro pro Person pro Strecke. Eine Mutter, die für Mindestlohn arbeitet und mit ihrem Kind zum Arzt fahren muss, muss sich angesichts explodierender Preise entscheiden: Gebe ich Geld für die Fahrt aus? Oder kaufe ich im Supermarkt Lebensmittel für mein Kind?
Mit drakonischer Härte verfolgt der Staat diejenigen, die Tickets nicht bezahlen können. Verletzen milliardenschwere Konzerne systematisch vertragliche Pflichten, etwa gegenüber Mieter:innen, lässt unser Rechtssystem sie davonkommen. Doch beim Fahren ohne Fahrschein müssen Menschen schlimmstenfalls damit rechnen, durch die Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis zu landen, wenn sie die Geldstrafe nicht zahlen können.
Auch eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit wäre eine unfaire Doppelbestrafung – denn immerhin zahlen Menschen ohne Ticket schon das erhöhte Beförderungsentgelt.
Fahren ohne Ticket und die Ersatzfreiheitsstrafe haben im Strafrecht nichts verloren. Die Verfolgung solcher Bagatellen kostet den Staat jährlich 200 Millionen Euro.
Ist Ministerin Hubig wirklich daran gelegen, Gerichte zu entlasten und Menschen ohne Ticket nicht weiter zu schikanieren? Dann erwarte ich, dass die Regierungsfraktionen meinem Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des sogenannten „Schwarzfahrens“ zustimmen. Denn wer sich kein Ticket leisten kann, ist alles andere als ein Straftäter.
von Roland Voss, Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bezirksvorstandes Bundespolizei | Zoll
Die geplante Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist ein falsches Signal – und wird aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei abgelehnt. Wer Straftaten wie das Erschleichen von Leistungen bagatellisiert, schwächt den Rechtsstaat.
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Es geht nicht um wenige Euro. Fahrkarten kosten häufig zwei- bis dreistellige Beträge. Der wirtschaftliche Schaden ist erheblich – und am Ende zahlen die ehrlichen Fahrgäste die Zeche.
Es käme auch niemand auf die Idee, Tankbetrug zu entkriminalisieren, nur weil das Tanken teurer geworden ist. Hier werden falsche Maßstäbe gesetzt. Die Gefahr besteht, dass Schwarzfahren sonst zum Volkssport wird.
Die Debatte kommt zudem zur falschen Zeit. Die Gewalt gegen Einsatzkräfte und Bahnbeschäftigte nimmt seit Jahren zu. Die GdP verweist auf die Ergebnisse des Sicherheitsgipfels der Deutschen Bahn. Dort wurde vereinbart zu prüfen, Übergriffe konsequent zu verfolgen und den strafrechtlichen Schutz von Beschäftigten im Bahnverkehr zu stärken. Die aktuellen Überlegungen zur Entkriminalisierung stehen dazu in einem klaren Widerspruch.
Wer einerseits mehr Sicherheit fordert, darf andererseits nicht zentrale Straftatbestände aufweichen. Stattdessen muss der Rechtsstaat gestärkt werden. Wenn Verfahren zu lange dauern oder Kapazitäten fehlen, ist die richtige Antwort nicht die Entkriminalisierung, sondern mehr Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Sonst bleibt am Ende nur eine Botschaft: Der Ehrliche ist der Dumme.

