Sollte der Einzelhandel sonntags öffnen dürfen?

Pro & Contra

Mann und Frau mit Brillen, getrennt durch Daumen-hoch und Daumen-runter Symbole auf grün-weißer Hintergrund.
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Die Bundesregierung plant, Bäckereien und Konditoreien ab 2027 mehr Flexibilität an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Beschäftigte könnten dann bis zu acht Stunden arbeiten. Der Handelsverband HDE sieht darin eine Chance für den Einzelhandel, um Innenstädte lebendig zu halten. Ver.di hingegen warnt vor Umsatzeinbußen und der Gefährdung gemeinsamer freier Tage. Welche Argumente der Pro- und Contra-Seiten die Debatte prägen, erfahren Sie in unserem Artikel. Lesen Sie mit p&k+, welche Perspektiven in dieser wichtigen Diskussion aufeinandertreffen.
Pro

von Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE

Der Sonntag hat sich verändert. Für viele Menschen ist er ein Tag der Freizeit, an dem Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen selbstverständlich geöffnet sind. Der Einzelhandel hingegen bleibt im Regelfall außen vor, obwohl Einkaufen heute weit mehr ist als reine Versorgung. Shopping ist für viele Menschen Teil ihrer Freizeitgestaltung und ein wichtiger Impuls für lebendige Innenstädte.

Deshalb braucht es endlich einen verlässlichen und rechtssicheren Rahmen für gelegentliche Sonntagsöffnungen. Attraktive Stadtzentren leben vom Zusammenspiel von Handel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen. Nur wenn diese Angebote gemeinsam erlebbar sind, können Innenstädte ihre Anziehungskraft entfalten, Besucher gewinnen und im Wettbewerb mit dem Onlinehandel bestehen.

Besonders unverständlich ist die Rechtslage bei personalfreien Smart Store, auch wenn in diversen Bundesländern inzwischen die Ladenöffnungsgesetze angepasst wurden beziehungsweise Gesetzesinitiativen dazu unterwegs sind. In Smart Stores findet keine Sonntagsarbeit statt, sodass der Schutz von Beschäftigten nicht betroffen ist. Trotzdem werden innovative, digitale Geschäftsmodelle in vielen Bundesländern nach wie vor durch zu strenge Vorgaben ausgebremst. Das hemmt Investitionen und Innovationen, ohne dass die Sonn- und Feiertagsruhe dadurch in nennenswerter Weise geschützt würde.

Auch der europäische Vergleich zeigt, dass Deutschland unnötig restriktiv ist. In vielen EU-Staaten – darunter auch Länder mit starker christlicher Tradition – sind Sonntagsöffnungen deutlich flexibler geregelt. Zudem geht es hierzulande nicht um eine flächendeckende Öffnung, sondern um wenige ausgewählte Sonntage im Jahr, in der Regel erst ab 13 Uhr und damit nach den Gottesdiensten. Der Sonntag bietet genügend Raum für kirchliches Leben und einen modernen, leistungsfähigen Einzelhandel.

Kontra

von Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstandsmitglied

Nein, der Sonntag ist grundgesetzlich geschützt, und das aus gutem Grund. Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag ist ein klassisches Verdrängungsinstrument für finanzstarke Handelskonzerne, um Umsatz aus der Fläche und von kleineren Betrieben auf sich zu ziehen.

Dabei ist klar: Sonntagsverkäufe verschieben den Umsatz nur von den Werktagen auf den Sonntag. Die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen hängt vom Einkommen der Menschen ab, nicht von den Öffnungszeiten der Geschäfte.

Wer glaubt, dass mit einem siebten Verkaufstag automatisch mehr Umsatz geschaffen wird, verwechselt lange Öffnungszeiten mit größeren Geldbeuteln. Die Beschäftigten tragen bei einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag die gesundheitsschädlichen Belastungen.

Sonntagsarbeit im Einzelhandel ist ein Angriff der Arbeitgeber auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von über drei Millionen Beschäftigten im Einzelhandel. Nach wie vor ist der Sonntag für viele Beschäftigte der einzige verlässliche freie Tag, an dem Raum für soziale Kontakte, körperliche Erholung und mentale Entlastung bleibt.

Neben den Beschäftigten selbst leidet durch Sonntagsarbeit auch das soziale und emotionale Wohlergehen. Ein wichtiger Teil des sozialen Lebens, der Beziehungspflege, Erziehung und Bildung der Kinder findet an den Wochenenden statt. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der rechtsextreme Einstellungen in der breiten Bevölkerung immer mehr Zustimmung erfahren, brauchen wir den Sonntag als den Tag, an dem so viele Menschen wie möglich gleichzeitig frei haben und sich in das gesellschaftliche Leben einbringen können. Synchrone freie Zeit ist für politische Teilhabe unverzichtbar.

Es ist ein Erfolg unserer starken Arbeitnehmervertretung, dass der Sonntag bis heute als Tag der Arbeitsruhe im Grundgesetz verankert ist. Der Sonntag ist und bleibt eine soziale Errungenschaft, die wir als starke Vertretung der Beschäftigten, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht, verteidigen werden.