Sollte das bundesdeutsche Grundgesetz durch eine gesamtdeutsche Verfassung ersetzt werden?

Pro & Kontra

35 Jahre nach der Wiedervereinigung prüft Deutschland erneut seinen staatlichen Kompass. Das Grundgesetz hat Stabilität gesichert, Freiheit geschützt und Krisen abgefedert. Gleichzeitig drängen neue Aufgaben: digitale Grundrechte, wehrhafte Demokratie im Netz, Föderalismus zwischen Handlungsfähigkeit und Zuständigkeit, direkte Mitbestimmung, Wahlrecht, soziale Balance und finanzielle Tragfähigkeit des Staates. Bürgerrechtler fordern stärkere Freiheitsgarantien, Verfassungsjuristen skizzieren Reformpfade, Föderalisten warnen vor Zentralisierung, Pragmatiker plädieren für ein Update statt eines Neuanfangs. Artikel 146 GG eröffnet prinzipiell den Weg zu einer neuen Verfassung, doch viele sehen im Grundgesetz eine bewährte Grundlage, die man gezielt modernisiert.

Vor diesem Hintergrund des 3. Oktober stellen wir die Kernfrage: Sollte das bundesdeutsche Grundgesetz durch eine gesamtdeutsche Verfassung ersetzt werden?

Pro
von Gregor Gysi

35 Jahre nach der Herstellung der Einheit unseres Landes erscheint das Land gespaltener denn je. Egal welche Kennziffer man auf die Landkarte Deutschlands überträgt – ob Vermögen, Einkommen, Lebenserwartung, Renten, Bevölkerungsentwicklung – immer könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Mauer noch steht, so unterschiedlich ist der in Ost und West erreichte diesbezügliche Stand.

Selbstverständlich haben die Menschen im Osten an Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gewonnen. Die Basis dafür ist das Grundgesetz, in dem die Grundrechte festgeschrieben sind. Die DDR war dem Grundgesetz per Volkskammerbeschluss aber auch deshalb beigetreten, weil sich die Bundesregierung unter Helmut Kohl weder im Stande noch die Notwendigkeit sah, den Artikel 146 des Grundgesetzes zur Grundlage der staatlichen Einheit Deutschlands zu machen und das Volk über eine Verfassung des vereinten Landes abstimmen zu lassen.

Dass jetzt nach 35 Jahren diese Debatte erneut aufflammt, resultiert vor allem daraus, dass zum einen das Einheitsversprechen gleicher Lebensverhältnisse nicht eingelöst ist und zum anderen deutlich wird, dass in unserer Verfassung soziale Rechte deutlicher, bei der Bildung ein Kooperationsgebot das Kooperationsverbot ersetzen und die Möglichkeit von Volksabstimmungen umgesetzt werden müssen.

Weil Demokratie davon lebt, dass die Bevölkerung aktiv in ihr mitwirken kann, böte eine breite Verfassungsdebatte mit abschließender Volksabstimmung gerade jetzt die Chance, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu bewahren und auszubauen.

Kontra
von Thomas Kutschaty

Das Grundgesetz sichert seit mehr als 76 Jahren Freiheit, Grundrechte und Gewaltenteilung – mit beeindruckender Stabilität, auch in unruhigen Zeiten. Es hat die Bundesrepublik durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche getragen und dabei seine Anpassungsfähigkeit immer wieder unter Beweis gestellt.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus den Fehlern der Weimarer Republik gelernt. Deshalb schützt unsere Verfassung die Demokratie auch gegen ihre Feinde von innen. Durch gezielte Änderungen wurde und wird sie kontinuierlich weiterentwickelt: im Wahlrecht, beim Föderalismus, durch die Stärkung von Grundrechten oder durch Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen. Das hält das Grundgesetz modern, widerstandsfähig und zukunftsorientiert – ohne dass es einer völlig neuen Verfassung bedarf. Und es bleibt auch in Zukunft auf der Höhe der Zeit, solange wir nicht ermüden, es aufmerksam und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.

In der Präambel heißt es nicht ohne Grund, dass die Deutschen aller 16 Länder in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben. Damit ist das Grundgesetz die Verfassung aller Deutschen – egal ob Ost oder West, ob Nord oder Süd.

Ich bleibe dabei: Das Grundgesetz ist mehr als ein Provisorium. Es ist eine Erfolgsgeschichte – und zwar die beste, die Deutschland haben kann.