Seit der Teillegalisierung im April 2024 boomt medizinisches Cannabis in Deutschland. Der Verdacht in Berlin: Unter dem Label „medizinisch“ ist ein Markt entstanden, in dem Plattformen Rezepte ohne persönlichen Arztkontakt an gar nicht so Kranke vermitteln und Cannabis per Versand verschickt wird. Die Bundesregierung will diesen Wildwuchs mit einer Gesetzesänderung stoppen: Erstverschreibung nur nach persönlichem Kontakt, Versandverbot für medizinisches Cannabis. Im Raum steht die Frage:
„Ist es richtig, telemedizinische Beratung und den Versand von Cannabis im Medizinalcannabisgesetz strenger zu regulieren?“
von Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Ja, wir brauchen strengere Regeln. Leider gibt es einen Wildwuchs bei medizinischem Cannabis via Telemedizin und Versandhandel. Das muss dringend eingedämmt werden.
Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Also kein geeignetes Produkt für Online‑Shops, die automatisierte Diagnosen in Minuten versprechen und Rezepte per Klick verteilen. Zudem geben die Plattformen Tipps für das richtige Ausfüllen ihrer eigenen Fragebögen und verhöhnen damit die Arzneimittelsicherheit. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Einfallstor für Fehlindikationen und Missbrauch von Cannabis.
Der persönliche Erstkontakt zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin ist unverzichtbar. Nur so ist sicher, dass die Therapie tatsächlich medizinisch notwendig ist. Diese Verantwortung lässt sich nicht an Plattformbetreiber delegieren.
Ebenso eindeutig: Cannabisblüten gehören nicht in den Versandhandel. Sie müssen fachgerecht mit persönlicher Beratung in einer Apotheke vor Ort abgegeben werden – insbesondere, weil Cannabisblüten keine Zulassung als Arzneimittel haben, wie das sonst für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel vorgeschrieben ist.
Wer medizinisches Cannabis als therapeutisches Instrument schützen will, muss jetzt handeln. Wir brauchen wieder Patientensicherheit, klare Verantwortlichkeiten und klare Grenzen, damit die Abgabe von hochwirksamen Arzneimitteln mit Risiken und Nebenwirkungen nicht zu einem Experimentierfeld für Plattformen wird.
von Jakob Sons, Co-Founder und Managing Director der Cansativa Group
Der Entwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes greift ein reales Problem auf – und verdient dafür Anerkennung. Seit der Liberalisierung haben sich Geschäftsmodelle etabliert, die ärztliche Verschreibung, Marketing und Arzneimittelabgabe auf einer kommerziellen Plattform bündeln. Diese Vermischung medizinischer und vertrieblicher Interessen ist eine Fehlentwicklung. Entscheidend ist jedoch, wie der Ordnungsrahmen ausgestaltet ist.
Der wirksamste Ansatz liegt in einem Prinzip, das für nahezu alle anderen verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt: der klaren Trennung von Verschreibung und Abgabe. Erst diese strukturelle Entkopplung stellt sicher, dass ärztliche Entscheidung und pharmazeutische Beratung ihre jeweilige Schutzfunktion unabhängig erfüllen können. Medizinisches Cannabis sollte in diesen bewährten Ordnungsrahmen integriert werden – nicht davon abweichen. Telemedizin und Versandapotheken sind dabei keineswegs das Problem. Im Gegenteil: Sie sind längst zentraler Bestandteil einer modernen und patientennahen Gesundheitsversorgung. Problematisch wird es, wenn medizinische Beratung und Arzneimittelvertrieb auf kommerziellen Plattformen verschmelzen.
Gleichzeitig behaupten sich am Markt zahlreiche Anbieter, die konsequent die etablierten Regeln des Arzneimittelrechts einhalten. Statt pauschaler Verbote braucht es daher gezielte Regulierung: klare Zuständigkeiten, verbindliche Qualitätsstandards und eine transparente Aufsicht – etwa beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. So lassen sich Fehlentwicklungen korrigieren, ohne bewährte Versorgungswege im digitalen Raum einzuschränken. Gerade für Patienten in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität ist diese Balance entscheidend.