Soll jeder als Organspender gelten, solange er nicht widerspricht?

Niedrige Spendenzahlen

Zwei Personen mit Brillen, eine lächelt, die andere hat einen neutralen Gesichtsausdruck, Hintergrund in zwei Farben mit ...
Fotos: Photothek Media Lab.

Zwei Anträge im Bundestag beschäftigen sich mit der Organspende. Eine Gruppe will unbedingt die Freiwilligkeit der Spende beibehalten. Die andere Gruppe fordert die sogenannte Widerspruchslösung – dass also jeder als Organspender gilt, solange er nicht widerspricht. Das Besondere: Beide Anträge sind überparteilich. Sabine Dittmar (SPD) argumentiert, dass Deutschland dringend mehr Organspenden braucht und die Widerspruchslösung im Ausland erfolgreich sei. Helge Lindh (SPD) findet, dass der Staat nicht in diese Entscheidung eingreifen darf.

Pro

Von Sabine Dittmar (SPD), MdB

Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Organspende. Die bisherigen, vielfältigen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung für Menschen geführt, für die eine Organspende die einzige Überlebensoption ist. Der Mangel an Spenderorganen ist nach wie vor gravierend. 2025 standen 8200 Menschen auf der Warteliste. Wir haben über
90 000 Dialysepatient:innen. Die Wartezeit auf ein lebenspendendes Organ beträgt acht bis zehn Jahre und damit viel zu lange. Jeden Tag sterben zwei bis drei Menschen, weil für sie kein passendes Organ verfügbar ist.

Die positiven Effekte einer Widerspruchsregelung sind greifbar. Viele europäische Länder haben sie. Sie erreichen seit Jahren deutlich höhere Spenderzahlen. Über Eurotransplant erhalten wir Organe aus einigen dieser Länder. Wer die Widerspruchsregelung ablehnt, müsste auch Eurotransplant ablehnen und damit weitere Lebenschancen nehmen.

85 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Mit der Widerspruchsregelung als weiterem Baustein neben effizienten Strukturen müsste nicht mehr diese große Mehrheit aktiv zustimmen. Sondern diejenigen, die keine Organe spenden möchten, müssten aktiv widersprechen. Es ist für jeden zumutbar, sich einmal im Leben mit der Organspende zu befassen.

Wichtig ist mir aus meiner Erfahrung als Hausärztin, Angehörige zu entlasten und ihnen nicht im Moment tiefster Trauer am Sterbebett diese schwere Entscheidung abzuverlangen.

Die Organspende bleibt mit der Widerspruchsregelung ein freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Nächstenliebe. Niemand wird gegen seinen Willen Organspender. Ein Widerspruch ist jederzeit verbindlich möglich.

Kontra

Von Helge Lindh (SPD), MdB

Organspende rettet Leben. Postmortal ist sie ein letzter, zutiefst solidarischer Akt. Jeden Tag sterben Menschen, deren Leben durch ein passendes Spenderorgan hätte gerettet werden können.

Über die Organspende muss vom Individuum entschieden werden, nicht vom Staat. Peter Dabrock, ehemaliger Vorsitzender des Ethikrats, führte in diesem Zusammenhang einmal aus, dass der Körper durch die Widerspruchslösung zu einem „Objekt der Sozialpflichtigkeit“ würde – die Person zu einem Objekt des Staats. Und das ist in seiner Drastik und Klarheit immer noch richtig: Die Widerspruchslösung geht davon aus, dass jeder Mensch zu einer Entscheidung fähig ist.

Mitnichten ist das der Fall: Psychisch erkrankte, Menschen in Notlagen, Menschen mit Behinderung – für sie alle würde sich das Schutzniveau trotz aller Vorkehrungen verringern. Auch die Angehörigen, deren Belastung oft angeführt wird, würden nicht entlastet.

Auch als Befürworter der Transplantationsmedizin (zu denen ich mich zähle) muss man anerkennen: Die Technologie hat etwas verschoben an der Grenze zwischen Leben und Tod. Über die „Technikfolgen“ müssen wir uns ethisch verständigen, bevor wir politisch festlegen, dass die Spendebereitschaft post-mortem vorausgesetzt wird. Schon heute sind Ärzte, Angehörige, Pfleger komplexen Situationen ausgesetzt bei der Ermittlung des Willens – trotz Verfügungen und Spenderausweisen.

Befähigung zur Entscheidung und Bewahrung der Freiwilligkeit – das muss weiterhin der Weg bleiben, gerade angesichts der Tatsache, dass viele der Maßnahmen aus dem letzten Bundestagsbeschluss bisher unzureichend umgesetzt wurden.