Soll ein Gesetz regeln, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen auf Wahllisten stehen?

PRO & CONTRA

Zwei Frauen mit unterschiedlichen Gesichtsausdrücken, eine mit Brille und rotem Haar, die andere lächelnd mit blonden Ha...
Gesetzlich vorgeschriebene Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten? Das fordert die Links-Fraktion im Deutschen Bundestag. Fotos: Julien Krasniqi, Tobias Koch.
Die Linksfraktion drängt auf ein Gesetz für Geschlechterparität bei Partei-Landeslisten. Der Antrag fordert eine Änderung des Parteiengesetzes, um Frauen und Männer gleichwertig zu berücksichtigen. Während Paritätsgesetze in Thüringen und Brandenburg 2020 scheiterten, zeigen andere europäische Länder, wie gesetzliche Quoten funktionieren. Kathrin Gebel von der Linken betont die Notwendigkeit für Chancengerechtigkeit, während Carina Hermann von der CDU vor staatlicher Regulierung warnt. Lesen Sie mit p&k+, welche Argumente die Debatte prägen und welche Konsequenzen drohen.
Pro

von Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag

Wer Parität als Eingriff in die Demokratie verkauft, sollte erklären, warum es demokratischer sein soll, wenn Frauen aus Parlamenten herausgedrängt werden. Nach der letzten Bundestagswahl sank der Frauenanteil im Bundestag um rund 2,4 Prozentpunkte auf 32,4 Prozent. Frauen machen mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber nur knapp ein Drittel des Parlaments. Eine so ungleiche Machtverteilung ist nicht demokratisch legitimierbar. Frauen haben ein Recht auf politische Repräsentation. Sie müssen ihr aktives und passives Wahlrecht real ausüben können. Doch daran scheitert es, wenn Geld, Zeit, Netzwerke, Sorgeverantwortung und Sexismus mitentscheiden, wer auf aussichtsreiche Listenplätze kommt.

Niemand will Wählenden vorschreiben, wen sie wählen. Niemand nimmt Parteien ihre politische Programmatik. Parteien entscheiden weiterhin, wen sie aufstellen. Wählende entscheiden weiterhin an der Urne. Parität verhindert nur, dass ein Geschlecht die Listen dominiert. Wir gehen grundlegend davon aus, dass das Grundgesetz paritätisch besetzte Landeslisten zulässt. Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Genau darum geht es doch, um reale Chancengerechtigkeit.

In einer Demokratie, in der politische Macht strukturell männlich bleibt, ist Parität ein Schritt, dieses Problem endlich ernst zu nehmen. Sie stärkt demokratische Teilhabe, weil Parlamente die Gesellschaft besser abbilden müssen, für die sie Entscheidungen treffen.

Kontra

von Carina Hermann, MdL in Niedersachsen und Beisitzerin im CDU-Bundesvorstand

Frauen stellen über 50 Prozent der Bevölkerung. Im aktuellen Deutschen Bundestag besetzen sie dagegen nicht einmal ein Drittel der Sitze. Das ist ein Missverhältnis, über das man nicht hinweggehen kann. Es zeigt sehr deutlich: Wir brauchen mehr Frauen in der Politik und in den Parlamenten.

Ich wünsche mir deshalb mehr paritätisch besetzte Wahllisten. Parteien sollten den Anspruch haben, die Gesellschaft auch personell besser abzubilden. Unterschiedliche Lebensrealitäten, Erfahrungen und Perspektiven machen politische Entscheidungen besser. Und ja: Wer Politik fast ausschließlich aus einer männlichen Perspektive denkt, verschenkt politisches Potenzial.

Trotzdem halte ich ein gesetzlich vorgeschriebenes Paritätsmodell für den falschen Weg. Parteien sind keine staatlichen Behörden, sondern demokratische Zusammenschlüsse von Menschen. Sie müssen selbst entscheiden können, nach welchen Kriterien sie Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Diese Freiheit gehört zum Kern unserer Parteiendemokratie.

Wer Parität für richtig hält, sollte deshalb in seiner Partei dafür werben, streiten und Mehrheiten organisieren. Genau das geschieht in vielen Parteien bereits heute. Andere setzen andere Schwerpunkte. Auch das muss in einer freiheitlichen Demokratie möglich bleiben.

Dass Paritätsgesetze verfassungsrechtlich problematisch sind, haben die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen gezeigt. Der Staat darf Parteien nicht stärker reglementieren, als es für die demokratische Ordnung erforderlich ist.

Mehr Frauen in die Parlamente? Unbedingt. Mehr paritätische Listen? Ja, aus Überzeugung. Aber nicht durch staatlichen Zwang, sondern durch politische Verantwortung, bessere Rahmenbedingungen und den Willen der Parteien, Frauen sichtbar Verantwortung zu übertragen.