Seit Jahren pocht die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) auf staatliche Zuwendungen. Der Jurist Ulrich Vosgerau vertritt die Stiftung in den Verfahren. Er verweist auf das Verfassungsrecht. Meron Mendel, Leiter der Bildungsstätte Anne Frank, hält dagegen. Die DES sei keine Stiftung wie jede andere, weil die AfD keine Partei wie jede andere sei.
Die Frage ist:
„Soll die Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Gelder erhalten?“
Hier geht es zum PRO & CONTRA der letzten Woche.
von Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt
Die nahestehenden Stiftungen der im Bundestag vertretenen politischen Parteien werden seit circa 60 Jahren mit erheblichen Summen staatlich gefördert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1986 insofern für grundsätzlich erlaubt und nicht für verbotene staatliche Parteienfinanzierung gehalten, dass die Förderung gleichmäßig erfolgt und „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ sind und dadurch „der pluralen Struktur der gesellschaftlichen und politischen Kräfte Rechnung“ getragen ist. Die bereits 2017 gegründete DES, die der seit etlichen Monaten in Umfragen klar stärksten Partei, nämlich der AfD, nahesteht, hat aber bisher noch nicht einen Cent bekommen.
Dabei ist das seit 2024 geltende Stiftungsfinanzierungsgesetz, das heute entsprechende Ansprüche regelt, allein ihr zu verdanken. Denn die AfD hatte in einem zwischen 2019 und 2023 geführten Mammutprozess vor dem BVerfG beweisen können, dass die bisherige, auf informalen und geheimen Absprachen beruhende Vergabepraxis der Altparteien verfassungswidrig war und auch DES und AfD grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung haben. Seit 2017 stellt die DES nun Jahr für Jahr Anträge, der für 2026 wurde im März 2025 gestellt, jedoch erst ab Weihnachten 2025 bearbeitet und ist bis heute nicht entschieden. Das Bundesinnenministerium versucht, die Ansprüche der DES durch Verschleppung zu erledigen; das hiergegen gegebene Rechtsmittel, die Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht, kann sich die DES bei 25 Millionen Euro Streitwert schlicht nicht leisten. Und diesen Umstand nutzt das Bundesinnenministerium jetzt aus. Wir halten das für Rechtsbeugung!
Transparenzhinweis: Ich vertrete AfD-Bundespartei und DES e.V. in allen Verfahren, die mit der staatlichen Förderung der DES zu tun haben.
von Meron Mendel, Leiter der Bildungsstätte Anne Frank
Nein, auf keinen Fall. Laut dem Stiftungsgesetz soll die Arbeit der parteinahen Stiftungen „insbesondere die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit“ umfassen. Aber die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist keine Stiftung wie jede andere, weil die AfD keine Partei wie jede andere ist: Mehrere Landesverbände werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem, weitere als Verdachtsfälle beobachtet. Es ist die denkbar schlechteste Idee, der AfD und ihr nahestehenden Akteuren Geld zu geben, damit sie unserer Jugend Demokratie beibringen sollen.
In der Bildungsstätte Anne Frank beobachten wir die Umtriebe der AfD-nahen DES deshalb schon seit Jahren mit großer Sorge: Personen aus dem Umfeld der Stiftung relativieren die Shoah, hetzen gegen Geflüchtete, Muslim*innen und andere Minderheiten. Man findet mühelos Bezüge zu antisemitischen, verschwörungstheoretischen und demokratiezersetzenden Positionen, die mit den Werten des Grundgesetzes definitiv nicht vereinbar sind. Unter Vorsitz von Erika Steinbach, die vor seiner Ermordung gegen den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hetzte, entsteht ein extrem rechter Thinktank, der die Vision einer Kulturrevolution von rechts, wie sie etwa der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner propagiert, umzusetzen droht.
So bürgerlich sich die Stiftung nach außen hin geben mag: Hinter ihrer Fassade sitzen die Feinde der Demokratie, die nur darauf warten, Stipendien und neurechte Bildungsprogramme auf den Weg zu bringen, um den entsprechend völkisch-ideologisch geschulten Nachwuchs perspektivisch in Justiz, Schulen, Medienhäuser und Parlamente zu entsenden. Deshalb sage ich mit Nachdruck: Eine wehrhafte Demokratie darf ihre eigenen Feinde nicht füttern.