Google Suggest und der Reiz des Privaten

Politik

Googelt man deutsche Spitzenpolitiker, wird schnell deutlich, dass Privates – medial stets die riskanteste Kategorie im Leben von Prominenten – hoch im Kurs steht. Tippt man den Namen von Bundes­außenminister Heiko Maas in das Suchfeld ein, poppt als automatisch ergänzender Begriff “twitter” auf, direkt danach folgen Stichworte wie “körpergröße”, “größe”, “frau”, “freundin” und “kinder”. Erst an siebter Stelle wird “russland” angeboten, was mit Maas’ (amtsbezogener) Einstellung zu tun haben dürfte – und damit der erste “politische” Vorschlag ist. 

Olaf Scholz, dem laut “Deutschlandtrend” nach Maas zweitbeliebtesten Politiker des Landes, ergeht es nicht anders: Mit ihm verbindet Google ebenfalls Privates wie “größe” und “ehefrau” – ansonsten nur technokratische Angelegenheiten wie “mdb”, “twitter”, “facebook” oder “email”. Politische Themen? Bis auf den Begriff “schwarze null”: Fehlanzeige. 

Mithilfe von Quantität Qualität bestimmen, nur so können wir uns angesichts der riesigen Datenmengen im Internet orientieren. Dazu dienen Bewertungssysteme, Rankings, Klickzahlen – Methoden, Services und Tools. Menschen folgen dieser Quantifizierung. Denn in einer Zeit, in der keine klaren Rollenvorbilder mehr existieren, in der die Arbeit am eigenen Selbst, das Herausbilden einer eigenen Identität zu einer immer professionelleren Bastelaufgabe wird, kommen Lösungen, die schnell und intuitiv Halt bieten, gut an. 

Der Wettbewerb ist hart, deshalb verbessert Google seine Services permanent, und dieser Vorwärtsdrang macht auch vor der altehrwürdigen Suchfunktion – immer noch das Kerngeschäft des Megakonzerns – nicht halt. Einer der wohl spannendsten Entwicklungsschritte ist dabei das eben beschriebene Google Suggest, auch bekannt als Autocomplete: Noch während des Tippens eines Suchbegriffs werden Ergänzungsvorschläge geliefert, die zum bereits eingegebenen Präfix passen. Im nächsten Jahr feiert diese Funktion in Deutschland bereits zehnjähriges Jubiläum. 

Bettina Wulff und der Gerüchtekreislauf

Das Feature sorgte in der vergangenen Dekade für besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Erinnert sei an die ehemalige “First Lady” Bettina Wulff, die 2012 gegen Google klagte. Der Grund: Autocomplete unterbreitete bei Eingabe ihres Vor- und Nachnamens unter anderem den Vorschlag “Escort” und lieferte damit eine Reaktion auf das – seinerzeit medial stark begleitete – Gerücht, sie habe einst als Escort-Dame gearbeitet. Der Konzern versuchte die Verantwortung für das Befeuern des wenig schmeichelhaften Such­trends durch Rückzug auf die Technik zu umgehen: “Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor – sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben”, so die Aussage in der Presse. 

Die “Qualität” der Begriffsvorschläge für den Namen “Bettina Wulff” entstand somit durch die Quantität der Anfragen, oder wie es der damalige Pressesprecher von Google, Kay Oberbeck, formulierte: Die Begriffe seien “das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe”. 

Die Nutzer trugen also maßgeblich zur Popularität bei – und exakt das kann das entscheidende Problem sein. Denn wie das Beispiel illustriert, können aus üblen Gerüchten schnell griffig ausformulierte, durchaus plausibel erscheinende (weil von Google hervorgehobene) Informationseinheiten werden. Die können zwar nicht belegt, aber auch nie mehr vollständig aus dem kollektiven Gedächtnis eliminiert werden. Menschen greifen diese Informationen auf, widmen sich ihnen und verstärken dadurch den Gerüchtekreislauf – ganz zum Ärger der davon betroffenen Person.

Betont wird, was beliebt ist

Doch selbst wenn man, so wie Bettina Wulff, gegen ehrverletzende Vorschläge vor Gericht zieht und eine Löschung bestimmter Inhalte erwirkt, was Wulff letztendlich im Jahre 2015 in einem außergerichtlichen Vergleich mit Google erreichen konnte, ändert dies nichts an der generellen Funktionsweise von Google Autocomplete: Was besonders beliebt ist, wird besonders betont – völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt oder potenziellen Risiko für die betroffene Person, deren Name mit einem Begriff verbunden wird. Promis und Autocomplete – das ist und bleibt somit eine ganz besondere Beziehung.

Selbst die eher als nüchtern und abgeklärt geltende Bundeskanzlerin Angela Merkel wird vor allem mit Privatem in Verbindung gebracht. Von neun Autocomplete-­Vorschlägen sind sechs ganz klar solcher Natur: “alter”, “kinder”, “mann”, “wohnung”, “urlaub” und “geburtstag” lassen wenig Raum für politische Konnotationen. Allenfalls der Begriff “gehalt” kann als Interesse an der Kanzlerinnenbesoldung im Allgemeinen geltend gemacht werden, doch die weiteren Begriffe “jung” und “twitter” sind entweder irrelevant oder – wie bei Olaf Scholz – neutral. 

Dabei lassen sich durchaus gewisse Muster erkennen: Nachgefragt wird offenbar, was (ohnehin) in den Medien zirkuliert, aber doch zur vertieften Recherche reizt. Schaut man sich die beliebtesten Politiker einmal genauer an, so fällt auf, dass (Ehe-)Partner und Kinder sehr oft eine Rolle spielen, jedoch keineswegs immer: Während bei Bundeskanzlerin Merkel sowohl der Partner als auch die Frage nach Kindern in Autocomplete auftauchen, ist das nur bei Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Heiko Maas und Innenminister Horst Seehofer ebenso der Fall. 

Bei allen anderen Politikern tauchen entweder der Partner oder mögliche Kinder auf – und etwa bei der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Wirtschaftsminister Peter Altmaier spielen Lebenspartner und Kinder für Autocomplete überhaupt keine Rolle. Das passt durchaus zum medialen Bild dieser Personen, denn weder von Weidel noch von Altmaier sind jüngst prominent platzierte Partner- oder Familiengeschichten bekannt. Während die “Bild”-Zeitung im April 2017 ein einziges verpixeltes Privatfoto von Weidel mit ihrer angeblichen Partnerin zeigte, gab Altmaier in Sachen Privatleben lediglich an, seit mehr als fünf Jahrzehnten Single zu sein. Das erweckt freilich nicht den Anschein boulevardesker Homestorys ersten Ranges, so dass die mediale Abdeckung zu diesen beiden Personen zum Autocomplete-Potpourri passt. 

Ebenso passend, wenn auch umgekehrt, ist es bei FDP-Chef Christian Lindner und Gesundheitsminister Jens Spahn: Beide waren zuletzt gut wahrnehmbar mit ihrem Privatleben in den Medien vertreten. Lindner zeigte sich im August dieses Jahres mit seiner neuen Freundin, und Spahn heiratete Ende 2017 seinen Lebenspartner – beides Ereignisse, die von zahlreichen Medien aufgegriffen wurden. So auch von Autocomplete: Beide Politiker haben vier von neun Einträgen mit Partnerbezug. 

Der Hang zum Boulevardesken

Weitere Trends, die offenbar ebenfalls mit Medienberichten zusammenhängen: Google assoziiert Christian Lindner mit seinen Haaren (er ließ welche transplantieren und sprach darüber auch in Interviews), Linken-Vorsitzende Katja Kipping mit dem Grundeinkommen (sie fordert es seit vielen Jahren in zahlreichen Interviews und Artikeln) und SPD-Chefin Andrea Nahles mit Flücht­lingen (sie geriet bei diesem Thema zeitweise sehr deutlich unter Druck). Letztlich finden sich alle Vorschläge, die Google unterbreitet, auch im jüngeren massenmedialen Diskurs wieder. Politiker können sich mithilfe von Google Autocomplete ein entsprechendes Stimmungsbild ihres Wahlvolks verschaffen und werden dabei lernen: Das Private ist das Interessanteste. Das gilt parteiübergreifend, geschlechterunabhängig, zeitbezogen.

Unterscheidet sich der Reiz des Privaten im Vergleich zu anderen Prominenten? Sicherlich erwartet man bei üblichen Verdächtigen wie Boris Becker oder Jan Ullrich kaum etwas anderes als Informationen auf Yellow-Press-Niveau. Warum jedoch inter­essieren sich so viele Menschen vorrangig für das Private im Leben von Politikern? Sicherlich bestehen auch im digitalen Zeitalter plausible Gründe, die es schon lange vor der Digitalisierung unserer Gesellschaft gab: Politiker haben sich in der Wahrnehmung spätestens seit Mitte des 20. Jahrhunderts immer weiter von unantastbaren Lichtgestalten hin zu fehlbaren Amtsträgern auf Zeit entwickelt. 

Die Historikerin Ute Frevert drückt es so aus: “Statt nach politischen Inhalten suchen Menschen in Zusammen­hang mit Politikern online eher nach intimen Details. Das legen eingegebene Suchbegriffe bei Google nahe. Daraus können heikle Dynamiken entstehen.Gläubige Menschen nähern sich ihrem Gott demütig: Sie beten mit gesenktem Kopf, manchmal auf Knien. Ein solches Verhalten war früher auch gegenüber weltlichen Herren üblich. Das ist heute weitgehend in Vergessenheit geraten, außer wenn man bei der britischen Königin zu Gast ist. Menschen sind stolz auf ihren aufrechten Gang, Demut ist out.” 

Damit sank die Hemmschwelle und das Intime, allzu Persönliche, Private, das zuvor noch tabu war, wurde immer weiter zutage gefördert und ausgeleuchtet. Dafür stehen Medienphänomene wie Paris Hilton oder Kim Kar­dashian, die letztlich durch nichts anderes als die Preisgabe von maximaler Intimität berühmt geworden sind. Die Erkenntnis, dass Menschen eben keine höheren Wesen abgeben können, ließ Privatheit letztlich weiter erodieren. Warum einen Politiker von Klatsch und Tratsch ausnehmen, wenn er doch “nur einer von uns” ist?

Wenn die Suche Fakten zaubert

Zum allgemeinen Mentalitätswandel in der Gesellschaft kommen die neuen technischen Möglichkeiten, die – wie so oft – verstärkend wirken: Früher bestimmten Redaktionen und Menschen im direkten Umfeld stärker, was über einen Politiker an die Öffentlichkeit gelangte – und was nicht. Heute kann das jeder Blogger, Twitter- oder Facebook-Nutzer übernehmen. Diese Demokratisierung des Informationszugangs und -flusses war seit den Anfängen der Massenvernetzung ein wichtiges Argument und ist in der digitalen Welt auch im Sinne einer Haltung weit verbreitet (“Privacy is dead”). Die Welt wird digitaler und Informationen sind zahlreicher, vielfältiger und freier denn je. Neu ist daran, dass allein die Suche nun schon “Fakten” herbeizaubern kann. 

So gesehen ist Googles Autocomplete-Feature zwar einerseits äußerst hilfreich, andererseits aber hochgradig riskant. Und verschont bleibt noch nicht einmal derjenige, der tatsächlich nichts zu verbergen hat. Gerüchte und Lügen werden zwar auch durch permanente Wiederholung nicht wahrer, aber wen interessiert das noch im Zeitalter von “Fakenews” und “Lügenpresse”? 

“Das Problem ist, dass rationales Denken nicht hip ist”, sagt der KI-Experte Chris Boos. Funktionen wie Autocomplete können ihren Teil zu dieser Erosion der Vernunft beitragen, wenn wir nicht aktiv gegensteuern und auch bei der Suche nicht blind auf den maschinellen Trend-Vorschlag, sondern auf den Menschen und seinen Verstand setzen. Die Zeit ist längst reif für mehr Logik, Ratio und sachbezogene Demut im Internet. Der politischen Kultur kann ein Wertewandel im Digitalen im Übrigen nur guttun

 

Die Rechte der Betroffenen

von Roman W. Amonat

Google bietet die Autocomplete-Funktion seit April 2009 an. Werden bestimmte Begriffe häufig in Kombinationen gesucht, schlägt Google diese direkt bei der Eingabe auch anderen Nutzern vor. Doch was tun, wenn die Vorschläge den eigenen Ruf schädigen?

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2013 ein wichtiges Urteil dazu getroffen. Es entschied, dass Google Wortkombinationen aus den Vorgaben seiner Suchmaschine löschen muss, sofern die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt sind (BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12). In einem solchen Fall fällt die Abwägung der grundrechtlich geschützten Position gegenüber den Interessen von Google zugunsten des Betroffenen aus.

Das Argument, wonach die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten Google nicht zuzurechnen sei, verfängt nicht. Denn Google hat mit dem selbstentwickelten Computerprogramm das Suchverhalten von anderen Internetnutzern ausgewertet. Die darauf basierenden Vorschläge sind Google daher zuzurechnen. Das Gericht geht auch davon aus, dass der typische Suchmaschinennutzer einen Zusammenhang zwischen den eingegebenen und den vorgeschlagenen Begriffen herstellt.

Betroffene, die der Ansicht sind, dass durch die eingeblendeten Suchvorschläge ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sollten Google das zeitnah melden – die Verbreitung von rufschädigenden, unwahren Tatsachenbehauptungen muss nicht hingenommen werden. Ein Rechtsverstoß muss gegenüber Google via Online-Formular, per E-Mail oder Brief hinreichend konkret dargelegt werden, damit er überprüft werden kann. Eine gerichtliche Feststellung der Rechtsverletzung ist nicht erforderlich. Google hat nach einem solchen Hinweis die Pflicht, derartige Verletzungen künftig zu verhindern. Für Suchmaschinenbetreiber besteht jedoch keine Verpflichtung dahingehend, die technisch generierten Suchvorschläge einer generellen, vorsorglichen Prüfung zu unterziehen.

Kurz gefasst: Google ist erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung zur Löschung verpflichtet.

Für Betroffene stellt sich häufig die Frage, ob neben der genannten Löschungspflicht auch weitergehende Ansprüche gegenüber Google geltend gemacht werden können. In Betracht kommen hier solche auf Unterlassung, Ersatz von eigenen Anwaltskosten oder Geldentschädigung. Derartige Ansprüche setzen voraus, dass der Betreiber der Suchmaschine ihm zumutbare Prüfpflichten verletzt hat. Denkbar sind hier Fälle, in denen Google auf eine berechtigte Löschungsanfrage ablehnend oder auch deutlich zu spät reagiert. Die Hürden für diese weitergehenden Ansprüche sind jedoch relativ hoch. Ob Anrecht darauf besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsanwalt Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht) ist Inhaber der Kanzlei Amonat. Die thematische Ausrichtung liegt in den Bereichen Medienrecht, Internetrecht und Markenrecht. Die Kanzlei verfügt über Standorte in Düsseldorf und Essen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe N° 124 – Thema: Die Macht der Länder. Das Heft können Sie hier bestellen.