Bundestag muss über Lobby-Hausausweise informieren

Politik

Die Parlamentsverwaltung muss die Namen von Organisationen transparent machen, denen durch die Bundestagsfraktionen einen Hausausweis bewilligt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit der Begründung entschieden, Bürger hätten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Recht darauf, dies zu erfahren.

Das Internetportal Abgeordnetenwatch.de und dessen Trägerverein Parlamentwatch hatten im April 2014 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom Bundestag verlangt, sowohl Anzahl als auch Namen aller Verbände zu nennen, die seit Beginn der Legislaturperiode mit Bewilligung der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen einen Hausausausweis für die Bundestagsgebäude erhalten haben.

Mehr als 2.000 Hausausweise stellt der Bundestag laut “Süddeutscher Zeitung” jährlich für Lobbyisten aus. Diese berechtigen sie zum Zugang für ein Jahr. Ein Teil der Verbände, an die Hausausweise vergeben werden, ist durch das Verbandsregister des Bundestags öffentlich bekannt. Darüber hinaus bekommen über die Zustimmung von Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen allerdings auch Interessenvertreter Zugang, die nicht im Register eingetragen sind.

Der Deutsche Bundestag und die von ihm beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs hatten argumentiert, es handele sich im Fall der Hausausweise um eine “parlamentarische Angelegenheit”, da die Ausstellung an einen Verband durch einen Parlamentarischen Geschäftsführer gegengezeichnet werde. Dem wollte die Richterin laut Pressemeldung von Abgeordnetenwatch.de nicht folgen: “Mit Ihrer Argumentation”, sagte sie in Richtung der Anwälte des Bundestags, “würde so gut wie alles im Zusammenhang mit dem Bundestag aus dem Informationsfreiheitsgesetz herausfallen.” Schließlich habe alles in irgendeiner Form mit der Tätigkeit eines Abgeordneten zu tun.

Abgeordnetenwatch-Geschäftsführer Gregor Hackmack bezeichnete das Urteil als “eine krachende Niederlage für CDU/CSU und SPD”, die sich “beharrlich geweigert” hätten, ihre Lobbykontakte freiwillig offenzulegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten dem Portal jeweils eine Liste übermittelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundestag hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Letztere hat das Verwaltungsgericht laut Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung (de’ge’pol) begrüßte das Urteil. “Die richterliche Entscheidung ist ein guter Schritt, um auf einfache Weise mehr Transparenz für die Bürger im politischen Prozess zu erreichen”, so der Vorsitzende Dominik Meier. Heiko Kretschmer, Ethikbeauftragter der de’ge’pol, forderte Bundestagspräsident Norbert Lammert auf, die Entscheidung des Gerichts anzuerkennen: “Die Bundestagsverwaltung sollte davon Abstand nehmen, in Berufung zu gehen. Lammert muss die politische Dimension dieses Urteils sehen und entsprechend entscheiden.”