Ein effizientes Bündnis

In höchster Empörung stellte Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, am 23. Februar der Bundesjustizministerin ein Ultimatum: Innerhalb von 24 Stunden möge sie ihre Kritik am Umgang der Katholischen Kirche mit den jüngst aufgedeckten Missbrauchsfällen zurücknehmen. Andernfalls drohe eine Unterlassungsklage. Wie reagierten die Politiker auf diesen „Was-erlauben-Leuthauser-Schnarrenberger-Duktus“ bei diesem so hochsensiblen Thema? Die Kanzlerin und ihre Ministerin suchten das Gespräch, über das anschließend Stillschweigen vereinbart wurde.
Fast zeitgleich tritt am 24. Februar Margot Käßmann wegen ihrer Fahrt unter Alkoholeinfluss als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Bischöfin zurück. In ihrer Erklärung verwies sie darauf, dass sie mit dieser Verfehlung die Freiheit eingebüßt habe, ethische und politische Herausforderungen wie vormals zu beurteilen. Damit spielte sie auf die Debatte zu ihrer Neujahrspredigt an. Ihr Satz „Nichts ist gut in Afghanistan“ entfachte in den Medien – knapp zwei Monate vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Militäreinsatz – einen Sturm der Entrüstung. Zwar verbaten sich einzelne Parlamentarier wie Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestags, eine Einmischung Margot Käßmanns in außenpolitische Fragen. In der Summe reagierten die Politiker hingegen äußerst abgeklärt. Der Bundesverteidigungsminister nutzte charmant die Gelegenheit, die Ratsvorsitzende zum Truppenbesuch am Hindukusch einzuladen. Bundespräsident Horst Köhler fand an den Äußerungen regelrecht Gefallen und sagte, an die Adresse Käßmanns gerichtet: „Deutschland kann das, was Sie gesagt haben, nicht nur verkraften. Es braucht solche Beiträge auch.“ Dem Rücktritt der EKD-Vorsitzenden wurde parteiübergreifend Respekt gezollt, insbesondere aber – trotz, beziehungsweise wegen ihrer Streitbarkeit – bedauert. Die Auseinandersetzungen verdeutlichen: Kirchenvertreter haben in der Politik eine besondere Stellung, die es ihnen innerhalb eines selbstdefinierten Rahmens erlaubt, unbequem zu sein. Worauf basiert diese?

Keine Privilegien für lau

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit gehen laut Bundesverfassungsgericht erhebliche Einflussmöglichkeiten und Machtmittel in Staat und Gesellschaft einher. Wichtige Schlagworte sind Kirchensteuer, arbeitsrechtlich enthobene Dienstverhältnisse und weitreichende Mitwirkungsbefugnisse in öffentlich-rechtlichen Gremien.
Wer nach den Quellen dieser Privilegien fragt, stößt auf das Paradigma des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgerichts Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Für Bö-ckenförde liegt es auf der Hand, den Kirchen als gewachsenen Großorganisationen bestimmte Funktionen zuzuweisen. Die Kirchen haben als Sinnstifter in einer individualisierten Gesellschaft zu dienen, den gesellschaftlichen Konsens zu befördern und sich auf Basis ihres Verkündigungsauftrags in extremen Situationen – wie beispielsweise nach 1933 – mit einem eindeutigen Nein zu bekennen.
Wie sieht vor diesem Hintergrund die Interessenvermittlung der Kirchen aus? Beide Organisationen haben eigene Repräsentanzen in der Hauptstadt. Prälat Karl Jüsten, Leiter des katholischen Büros, versteht sich als „Lobbyist für Gott und die Menschen“. Prälat Bernhard Felmberg, Bevollmächtigter des Rates der EKD, muss entsprechend seiner Ernennungsurkunde erstens eine sozialanwaltliche Rolle für Menschen wahrnehmen, deren Interessen nicht gehört werden. In alttestamentarischem Duktus: „Tu deinen Mund auf für die Stummen“. Zweitens soll er die institutionellen Interessen der Kirche wahrnehmen. Drittens ist er der Seelsorger für die Bundestagsabgeordneten. Auf diese Weise wird den Politikern ein Hirte an die Seite gestellt, der im besonderen Maße die Zwänge und Nöte der Parlamentarier versteht.
Was leitet sich daraus – abseits pastoraler Pflichten – konkret ab? Wenden wir uns drei Fallbeispielen zu: der Steuerreform, dem Sonntagsschutz und den irakischen Flüchtlingen.

Kirchensteuer: Diskretion wahren

Die Steuerreformen 2008 und 2009 führten bei den Kirchen zu Einkommensausfällen von einer halben Milliarde Euro. Ein Versuch, die institutionellen Interessen zu wahren, blieb hingegen aus: Katholische und Evangelische Kirche befürworteten – obwohl damit unmittelbare Mindereinnahmen verbunden waren – in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Erhöhung der Kinderfreibeträge.
Allerdings droht weiteres Ungemach. Die Einführung des von der FDP in den Koalitionsvertrag diktierten Stufentarifs bei der Einkommenssteuer würde das Kirchensteueraufkommen um insgesamt 15 Prozent verringern. Die Kirchen meiden gegenwärtig eine öffentliche Diskussion. Im direkten Gespräch mit den Politikern verfolgen sie zwei Argumentslinien: Zum einen skizzieren sie mögliche Folgen des Aderlasses für die kirchlichen Aufgaben. So werden die pastoralen Kernaufgaben weiter finanziert; hingegen geraten zum Beispiel die Kulturförderung – die inklusive des kirchlichen Denkmalschutzes pro Jahr 4,4 Milliarden Euro Kirchensteuer verschlingt – oder die Unterstützung von Kindergärten und sozialen Einrichtungen in Gefahr. Zum anderen wird generell die drohende Schuldenlast für kommende Generationen problematisiert und den FDP-Plänen die Legitimität abgesprochen.

Einig beim Sonntagsschutz

Die Kirchen lassen im Rahmen ihres Lobbyings pro Sonntagsschutz seit Jahren kein Instrument ungenutzt: gemeinsame Demonstrationen mit den Gewerkschaften, Plakate, Positionspapiere, Hintergrundgespräche, Studien, gesonderte Internetpräsenz. Die Wirkung ist schwer messbar. Zwar weichen zahlreiche Bundesländer auf Druck des Einzelhandels ihre Sonntagsregeln weiter auf – aber wie sähe es ohne das Wirken der Katholischen und Evangelischen Kirche aus? Einen Erfolg verzeichneten sie zweifelsohne vor Gericht: Am 1. Dezember 2009 ließ das Bundesverfassungsgericht die gemeinsam eingereichte Klage gegen das Berliner Ladenöffnungszeitengesetz zu. In der Sache verwarfen die Richter einstimmig die jährlich zehn verkaufsoffenen Sonntage einschließlich der Adventszeit.

Reisediplomatie nutzen

Asylpolitik ist ein wichtiger Arbeitsbereich für die Kirchen. Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Einsatz für irakische Flüchtlinge. Insbesondere Christen flohen vor der Gewalt im Zweistromland ab 2005 zu Zehntausenden in die Nachbarstaaten. Mehrfach besuchten die kirchlichen Cheflobbyisten gemeinsam mit Menschenrechtspolitikern Flüchtlingslager in Damaskus und Amman. Sie wollten Bund und Länder unter anderem davon überzeugen, besonders Notleidende in Deutschland aufzunehmen. Die Reisediplomatie hatte Erfolg: Im März 2009 trafen die ersten 120 Flüchtlinge in Hannover ein. Insgesamt nahm Deutschland 2500 Iraker auf.

Was kann man sich abgucken?

Aller Unbill zum Trotz genießen die Kirchen bei deutschen Politikern einen hohen Stellenwert. Die Fallbeispiele zeigen auf, dass ihr Lobbying tatsächlich auf mehr zielt als auf die Vertretung eigeninstitutioneller Interessen. Das verschafft ihnen Glaubwürdigkeit als wichtige Währung im politischen Prozess. Zudem ziehen die Prälaten Jüsten und Felmberg an einem Strang. Von ethischen Diskussionen abgesehen, sprechen sie sich detailliert ab. Zwei Erfolgsfaktoren, die auch für Verbände und Unternehmen Gültigkeit besitzen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Nerven Sie nicht! – Der Knigge für den politischen Alltag. Das Heft können Sie hier bestellen.