Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert

Politik

Die Beratungsgesellschaft Kienbaum ist in einer Studie zum Frauenanteil in der Politik zu dem Ergebnis gekommen, dass noch zu wenige Frauen Leitungsfunktionen besetzen. Untersucht wurden die drei Landesregierungen Rheinland-Pfalz, Sachsen und Berlin. Maßstab war die 30-Prozent-Quote, die gesetzlich festgeschrieben ist und vorsieht, dass ab Januar 2016 in bestimmten Unternehmen bei Neubesetzungen von Führungspositionen der Frauenanteil bei mindestens 30 Prozent liegen muss. Dabei wurde auch in der Politik ein großer Nachholbedarf festgestellt.

Am besten schnitt Berlin ab, wo mehr als ein Drittel der Positionen auf allen Führungsebenen in der Senatsverwaltung von Frauen eingenommen werden. In Sachsen hingegen wird die 30-Prozent-Quote nur auf Ministerebene erreicht. In Rheinland-Pfalz wird die Quote sowohl auf der Ebene der Minister als auch auf der der Referatsleiter erfüllt.

Insgesamt hat sich der Frauenanteil auf allen Führungspositionen nur in den Landesregierungen von Berlin und Rheinland-Pfalz gesteigert. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist es in Berlin gelungen, den Frauenanteil von 35 auf 41 Prozent und in Rheinland-Pfalz von 34 auf 39 Prozent zu steigern. In Sachsen lässt sich diesbezüglich kein Fortschritt feststellen. Im Gegenteil: Auf allen Führungsebenen stagnierte oder reduzierte sich der Frauenanteil. Demnach fiel die Quote dort von 26 auf 22 Prozent.

Deutlich werden die Unterschiede auch innerhalb der Landesregierungen. Im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen von Rheinland-Pfalz sind 71,8 Prozent und in den Berliner Senatsverwaltungen für Arbeit, Integration und Frauen sowie Bildung, Jugend und Wissenschaft 56,3 Prozent der Führungspositionen in weiblicher Hand. Die sächsischen Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft kommen dagegen nur auf 12,2 Prozent und das Ressort für Inneres auf lediglich 14 Prozent.

Die 2014 durchgeführte Kienbaumstudie “Frauen – Macht – Regierung” wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt und dient als Datenreport zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz. Erhoben und getrennt ausgewertet wurden die vier Führungsfunktionsebenen: Referatsleiter, Abteilungsleiter, Staatssekretäre sowie Minister, Senator, Ministerpräsident oder Regierender Bürgermeister.