Der Demokratieschild: Schutz der Öffentlichkeit als Staatsaufgabe?

Grünen-Antrag gegen Desinformation

Lächelnder Mann neben einem digitalen Schild, das Demokratie und Sicherheit symbolisiert, mit grafischen Elementen im Hin...
Kann der Antrag der Grünen ein Schutzschild gegen Desinformation fördern, fragt Kolumnist Marten Neelsen. Foto: privat

An politischen Vorschlägen gegen Desinformation mangelt es eigentlich nicht. Das Problem immer wieder zu benennen, Medienkompetenz zu stärken, Forschung auszubauen und Faktenchecks zu beschleunigen, gehört seit Jahren zum bekannten Werkzeugkasten. An sich begrüßenswert, wenn daraus denn wirklich eine nachhaltige Lösung entstehen würde. Der neue Antrag der Grünen geht jedoch deutlich weiter. Eingereicht am 23. Juni und am 10. Juli im Bundestag beraten, behandelt er Desinformation nicht mehr nur als Problem falscher Inhalte, sondern als Angriff auf jene Infrastruktur, in der eine Gesellschaft ihre Wirklichkeit debattiert. Genau das macht ihn interessant, aber genau da entstehen seine größten Probleme.

Was die Grünen eigentlich beantragen

Vorab: Bei dem sogenannten Demokratieschild handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz und auch nicht um einen Gesetzesentwurf, der unmittelbar neue Verbote oder Überwachungsbefugnisse schaffen würde. Es ist ein parlamentarischer Antrag, mit dem die Bundestagsfraktion der Grünen die Bundesregierung zu einer umfassenden Strategie gegen Desinformation und hybride Einflussnahme auffordert. Der Antrag formuliert also politische Ziele und konkrete Arbeitsaufträge, deren rechtliche Umsetzung anschließend erst entwickelt, beraten und beschlossen werden müsste.

Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer ressortübergreifenden Strategie. Sicherheitsbehörden, Plattformaufsicht, Wissenschaft, Medienpolitik, Bildung und Zivilgesellschaft sollen enger miteinander arbeiten. Vorgesehen sind unter anderem eine staatsfern organisierte Agentur für digitale Medien, ein fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, eine konsequentere Durchsetzung europäischer Plattformregeln, die Förderung dezentraler sozialer Netzwerke, ein Fonds für unabhängige Medien, eine nationale Medienkompetenzstrategie und ein mehrjähriges Forschungsprogramm zur digitalen Resilienz.

Schon diese Aufzählung zeigt die Besonderheit des Antrags. Er will nicht nur einzelne Falschmeldungen bekämpfen, sondern die gesamte Architektur der digitalen Öffentlichkeit neu ordnen. Plötzlich gehören Lokaljournalismus, Mastodon, Forschungsdaten, Nachrichtendienste, Schulsozialarbeit, Plattformregulierung und Auswärtige Kulturpolitik zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept.

Öffentlichkeit wird zur Sicherheitsfrage

Und genau das ist wirklich neu und wichtig: Der Antrag verändert die politische Perspektive. Der demokratische Staat soll nicht mehr erst reagieren, wenn eine manipulierte Behauptung Millionen Menschen erreicht hat. Er soll die Bedingungen gestalten, unter denen Informationen sichtbar werden, Vertrauen entsteht und gesellschaftliche Debatten stattfinden.

Besonders bemerkenswert ist, dass unabhängiger Journalismus dabei faktisch zur kritischen Infrastruktur erklärt wird. Redaktionen sind in dieser Logik nicht nur privatwirtschaftliche Medienunternehmen oder kulturelle Einrichtungen. Sie werden zu einem Schutzsystem gegen Manipulation, autoritäre Einflussnahme und gesellschaftliche Spaltung. Ihre wirtschaftliche Krise erscheint dadurch nicht mehr allein als Branchenproblem, sondern auch als Sicherheitsrisiko für die Demokratie.

Auch digitale Souveränität wird weiter gefasst als üblich. Sie bedeutet in diesem Antrag nicht bloß eigene Clouds, Chips, Rechenzentren oder Software. Sie bedeutet auch, dass die öffentliche Meinungsbildung nicht vollständig von amerikanischen und chinesischen Plattformkonzernen organisiert werden soll. Deshalb fordert der Antrag die langfristige Förderung gemeinwohlorientierter und dezentraler Netzwerke wie Mastodon und Eurosky.

Das ist der starke Kern des Vorschlags. Er erkennt, dass Demokratie nicht nur durch Verfassungsorgane, Wahlen und Sicherheitsbehörden geschützt wird, sondern auch durch funktionierende öffentliche Räume. Eine Gesellschaft, in der wenige Unternehmen bestimmen, welche Inhalte sichtbar werden, in der unabhängige Redaktionen wirtschaftlich ausbluten und in der koordinierte Einflussoperationen kaum nachvollzogen werden können, verliert einen Teil ihrer demokratischen Handlungsfähigkeit.

Die profane Antwort auf ein komplexes Problem

So weitreichend die Diagnose ist, so normal und unkreativ wirken viele der vorgeschlagenen Lösungen. Auf fast jedes Problem antwortet der Antrag mit einer zusätzlichen Struktur: eine Agentur für digitale Medien, ein Gesamtlagebild, ein Medienfonds, ein Medienkompetenzfonds, eine Koordinierungsstelle und ein nationales Forschungsprogramm.

Das ist unsere deutsche Reformpolitik in ihrer vertrautesten Form. Denn wenn Verantwortung geteilt wird, wird eine Institution vorgeschlagen, die sie bündeln soll. Wenn Geld fehlt, entsteht ein Fonds. Wo Akteure nicht ausreichend zusammenarbeiten, soll eine Koordinierungsstelle helfen. Vieles davon kann sinnvoll sein, doch der Antrag sammelt vor allem neue Instrumente, die sich finden müssen und Kosten generieren werden. Er erklärt nahezu gar nicht, welche bestehenden Strukturen dafür verändert oder abgeschafft werden sollen und wie verhindert wird, dass neben der bisherigen Fragmentierung lediglich eine weitere Organisation entsteht.

Auch Forderungen nach mehr Medienkompetenz, besseren Datenzugängen für Forschende, konsequenter Plattformregulierung und stärkerer Journalismusförderung sind gut, aber nicht neu. Der Antrag verbindet sie zwar zu einer großen Erzählung, bleibt aber häufig dort unklar, wo es um die praktische Umsetzung geht.

Es fehlt eine klare Priorisierung: Was müsste zuerst geschehen, welches Instrument hätte den größten Effekt und woran ließe sich erkennen, ob der Demokratieschild tatsächlich funktioniert?

Ein berechtigter Einwand in maßloser Sprache

Wie mit nahezu jedem Vorschlag stoßen die Grünen auch mit dieser Idee auf Widerstand, zum Teil mit sehr extremen Gegenmeinungen. Scharfe Kritiker wenden ein, dieser schaffe ein staatliches Wahrheitsministerium und bereite eine umfassende Beobachtung politischer Gegner vor.

Die Rede ist von Staatssicherheit, Reichspropagandaministerium, SA und Faschismus. Diese Kritik ist nicht neu, die Vergleiche sind nicht nur historisch unsinnig, sondern analytisch haltlos. Der Antrag verlangt weder die Gleichschaltung von Medien noch ein Verbot oppositioneller Meinungen. Er formuliert auch keine unmittelbaren Befugnisse, mit denen Bürgerinnen und Bürger wegen abweichender Auffassungen verfolgt werden könnten. Wer eine parlamentarische Forderung nach Plattformaufsicht, Forschung und Medienkompetenz unmittelbar mit den Herrschaftsinstrumenten zweier deutscher Diktaturen gleichsetzt, ersetzt die Prüfung des Textes durch maximale moralische Empörung.

Trotzdem wäre es falsch, die gesamte Kritik als bloßes Grünen-Bashing abzutun. Hinter der Skepsis gegenüber dem Antrag steckt eine legitime Frage: Darf der Staat Institutionen aufbauen und finanzieren, die nicht nur Manipulationskampagnen untersuchen, sondern zugleich darüber aufklären, welche Narrative gesellschaftlich gefährlich sind? Je stärker staatliche Stellen den Informationsraum beobachten, desto genauer muss geklärt werden, ob sie koordinierte Operationen analysieren oder politische Positionen bewerten.

Wer entscheidet, was Desinformation ist?

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wer den Wahrheitsgehalt einer Behauptung beurteilt. Sie lautet auch, wer Täuschungsabsicht, Koordination und ausländische Steuerung feststellt und nach welchen überprüfbaren Kriterien. In den USA ist die Lage bereits so zerrüttet, dass sich beide Seiten permanent der Lüge bezichtigen. Der Antrag der Grünen definiert Desinformation als absichtlich verbreitete falsche oder irreführende Information, die Meinungen beeinflussen und Personen, Gruppen oder Staaten schädigen soll. Das klingt zunächst eindeutig, lässt in der Praxis aber entscheidende Fragen offen. Wer stellt die Absicht fest? Wer weist nach, dass eine Kampagne koordiniert wurde? Wie wird zwischen einer gezielten Einflussoperation, politischer Propaganda, irreführender Zuspitzung, journalistischem Fehler und schlicht falscher Meinung unterschieden?

Im Antrag bleibt zudem unklar, wie weit das geforderte Gesamtlagebild reichen soll. Es kann sinnvoll sein, wenn Behörden Erkenntnisse über Botnetzwerke, gefälschte Medienseiten, ausländische Finanzierungsstrukturen oder koordinierte Einflussoperationen zusammenführen. Problematisch würde es, wenn nicht mehr Strukturen und Methoden, sondern politische Haltungen, einzelne Nutzer oder ganze oppositionelle Milieus kartiert würden.

Der Antrag sagt zu wenig darüber, wie eine staatlich angestoßene Schutzarchitektur zwischen Kampagne und Meinung unterscheiden soll, wie sich die geplante Agentur kontrollieren lässt, welche Daten in einem Gesamtlagebild zusammengeführt werden dürfen und wie staatlich finanzierte Akteure ihre tatsächliche wie wahrgenommene Unabhängigkeit bewahren können.

Bemerkenswert ist der Antrag aber immer noch. Die Grünen denken digitale Öffentlichkeit erstmals konsequent als strategische Infrastruktur. Unfertig ist er, weil er noch keine überzeugende Antwort darauf gibt, wie der Staat diese Infrastruktur schützen kann, ohne selbst zum Schiedsrichter über die gesellschaftliche Wirklichkeit zu werden.

Ein Demokratieschild darf nicht entscheiden, welche Meinung vor ihm geschützt wird. Es muss dafür sorgen, dass Manipulationsstrukturen erkennbar, Plattformmacht kontrollierbar und öffentliche Institutionen überprüfbar bleiben. Vor allem aber muss es die Demokratie auch dann streitfähig halten, wenn sich die Gesellschaft nicht mehr darüber einig ist, wem sie noch glauben kann.