Als Mitglied der evangelischen Kirche hatte ich noch nie das Verlangen auszutreten, obwohl die Einseitigkeit ihrer politischen Avancen meine Toleranz bis an die Grenzen strapaziert. Aber: Religion ist Privatsache.
Es ist falsch, dass das Finanzamt meinen „Mitgliedsbeitrag“ für die Kirche einzieht. Genauso falsch wie irgendwelche Tanzverbote vor Feiertagen. Es käme wohl niemand auf die Idee, einen politisch neutralen Staat aufzufordern, den FDP-Mitgliedsbeitrag einzuziehen oder einen Tag vor dem traditionellen Dreikönigstreffen der Liberalen das Tanzen zu verbieten, damit alle am nächsten Morgen die Liveübertragung im Fernsehen verfolgen können. Warum also soll der offiziell weltanschaulich neutrale Staat für die ihm genehmen Religionsgemeinschaften solche Services anbieten?
Eine nach Scheidung alleinerziehende katholische Mutter, die einen evangelischen Mann kennenlernt, lebt für die Kirche in schwerer Sünde, obwohl sie mit der Verantwortung für das Kind und ihren Partner die vielleicht wichtigste gesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt. Ihre Kirchensteuer nimmt die katholische Kirche aber trotzdem.
Kirchen haben bedeutende Aufgaben in unserer Gesellschaft: Caritas und Diakonie sind große Träger sozialer Einrichtungen, die Seelsorge ist eng verknüpft mit der Arbeit der Kirchen. Nur: ein Großteil dieser Aufgaben wird staatlich finanziert. An kirchlichen Krankenhäusern ist teils das einzige, was die Kirche selbst trägt, die Finanzierung der Kapelle. Das rechtfertigt keine staatliche Beitragseinziehung.
Vielleicht wären die Kirchen ohne eine solche auch bemühter um die Gläubigen, gleich ob die katholische Kirche in echten Notsituationen bei der Pille danach oder die evangelische Kirche bei der Toleranz gegenüber anderen Meinungen. Vielleicht würde ich dann sogar wieder mal in einen Gottesdienst gehen.
Ja, Religion ist für viele Menschen wichtig, aber Religion ist Privatsache. Deshalb sollten wir die Kirchensteuer jetzt abschaffen. Ich würde meinen Mitgliedsbeitrag bei der Evangelischen Kirche auch weiter zahlen.
Als engagierter Liberaler und gläubiger Protestant könnte ich mich sehr wohl damit anfreunden, dass wir keine Kirchensteuer haben – unter der Voraussetzung, dass auch die Kirche eine andere wäre.
Wir müssen ja nur zu unseren Nachbarn schauen und sehen genau, dass kirchliches Leben auch ohne eine staatlich eingezogene Kirchensteuer machbar ist. Dies hat jedoch zwei klare Konsequenzen, die man genau abwägen muss: Kirche wird dann nicht in dem Maße in und mit sozialen Einrichtungen von Kindesbeinen an aktiv sein können, wie dies ganz selbstverständlich in Deutschland der Fall ist. Und es besteht die definitive Gefahr, dass das Gemeindeleben und die Verkündigung in ein starkes Abhängigkeitsverhältnis zu den Spenden und in besonderem Maße zu den Spendern kommt. Beim ersten müsste der Sozialstaat in Deutschland vollkommen umdenken, das zweite hat den Staat an sich nicht zu interessieren, die Kirche umso mehr.
Für mich gibt es hierbei zwei hohe verfassungsrechtliche Güter: Zum einen soll sich Politik in Deutschland nach der Präambel des Grundgesetzes in der Verantwortung vor Gott und den Menschen gestalten. Und zum anderen ist die Neutralität des Staates im Sinne der Religionsfreiheit ein Wesensmerkmal unserer Demokratie. Jedoch spricht das Bundesverfassungsgericht von einer „fördernden Neutralität“ gegenüber Religionsgemeinschaften.
Ich meine ganz pragmatisch, dass die organisatorische Frage des Einzugs der Kirchensteuer keine Frage der Neutralität ist. Es ist eine Frage der Praktikabilität, der möglichst geringen Bürokratie und des einfachsten Vorgehens. So ganz nebenbei: Das jährliche Kirchensteueraufkommen umfasst etwa neun Milliarden Euro. Die Bundesländer erheben dafür eine Verwaltungspauschale zwischen zwei und vier Prozent und lassen sich damit diesen Einzug recht gut „vergolden“.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der gedruckten Ausgabe Im Auftrag des Herrn – wie die Kirche ihre Macht wahrt. Das Heft können Sie hier bestellen.