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Wahl-Newsletter
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Zweitstimme

Mit der Zweitstimme können Wähler die Landesliste einer Partei wählen. Abhängig von der Anzahl der Zweitstimmen, die eine Partei auf sich vereinigen kann, werden dieser dann im Parlament Sitze zugeteilt. Anhand der Platzierung der Kandidaten auf den jeweiligen Listen, werden dann die zugeteilten Sitze an diese vergeben. Die Zweitstimme ist für die Parteien weitaus wichtiger als die Erststimme, da sie das Kräfteverhältnis der einzelnen Parteien untereinander bestimmt. Der Wähler hat anders als bei der Erststimme bei der Verhältniswahl keinen Einfluss auf die direkte Nominierung eines Abgeordneten.

Logo: Wahllexikon

A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme