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Wahl-Newsletter
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Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die in Deutschland wahlberechtigt sind. In der Bundesrepublik wird das Verzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin aus den Daten des Einwohnermeldeamtes angelegt. Anschließend werden eine Frist für die Einsicht in das Wählerverzeichnis, sowie für Anträge auf Eintragung in selbiges gewährt. Auf diese Weise sichert der Staat, dass hinzugezogene Wahlberechtigte ebenfalls zur Wahl gehen können. Das Wählerverzeichnis dient dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten.

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Abgeordnete - Ältestenrat

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Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

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CDU - CSU

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Demokratie - Diäten

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Erststimme

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FDP - Fünf-Prozent-Hürde

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Gegenkandidat - Grundgesetz

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Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

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Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

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Kandidat - Kumulieren

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Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

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Nachrücker - Neuwahl(en)

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Opposition

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Panaschieren - Proporz

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Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme