Der Bundeskanzler kann durch Antrag oder durch Verknüpfung mit einer Sachentscheidung überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht der Bundeskanzler die erforderliche Mehrheit nicht, kann der Bundespräsident auf seinen Vorschlag hin innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Dieses Recht erlischt, wenn der Bundestag innerhalb dieser 21 Tage einen neuen Bundeskanzler wählt. Durch die Vertrauensfrage kann es vor Ende der Wahlperiode zu Bundestagswahlen kommen.