Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zustehen. Die gewonnenen Direktmandate bleiben erhalten, und die Gesamtzahl der Mandate in diesem Bundesland erhöht sich automatisch um die Überhangmandate. Hat die Partei A im Bundesland B beispielweise 18 Mandate über den Zweitstimmenanteil gewonnen, aber 20 Wahlkreise direkt, so zieht Partei A mit 20 Abgeordneten des Landes B in den Bundestag ein. Der Zweitstimmenanteil wird in jedem der 16 Bundesländer separat berechnet.