Der umgangssprachliche Begriff "Splitterpartei" bezeichnet eine politische Kleinpartei, die nur eine relativ geringe Anhänger- und Wählerschaft besitzt und deren politischer Einfluss marginal ist. Das Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik begünstigt an sich den Einzug von Kleinparteien ins Parlament, was zur Folge haben kann, dass die Bildung einer stabilen Regierung erschwert wird. Die Sperrklausel der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde im deutschen Wahlgesetz soll dies jedoch verhindern.