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Richtlinienkompetenz

Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist in Artikel 65 des Grundgesetzes festgelegt. Er darf daher die Richtlinien der Politik bestimmen und trägt für sie die Verantwortung. Der Bundeskanzler hat daher die letzte Entscheidung bei Unstimmigkeiten im Bundeskabinett. Die Bundesminister leiten ihre Fachministerien innerhalb der vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien.

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