Proporz bezeichnet das Verhältnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium wie dem Deutschen Bundestag. Proporz ist eine Kurzbezeichnung für Proportionalität und steht für die anteilsmäßige Beteiligung politischer Gruppierungen (Parteien) an Gremien, Regierungen und Ämtern. In der Regel werden Koalitionsregierungen proportional zur Fraktionsstärke der Regierungsparteien besetzt.