Das passive Wahlrecht wird auch Wählbarkeit genannt und bezeichnet das Recht, bei einer Wahl von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden. Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Entsprechende Tatbestände dafür sind Hochverrat und Landesverrat. In Deutschland gilt das passive Wahlrecht für alle, die mindestens seit einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.