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Neuwahl(en)

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre am Ende der Legislaturperiode gewählt. In Ausnahmefällen - beispielsweise wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird - können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Diese werden vorgezogene Neuwahlen genannt. Der Bundestag und der Bundeskanzler können selbst keine Neuwahlen beschließen. Dieses Recht steht einzig dem Bundespräsidenten zu, wenn es begründet ist. Gründe für eine vorgezogene Neuwahl sind zum Beispiel der Rücktritt des Bundeskanzlers oder eine gescheiterte Vertrauensfrage.

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