Politik & Kommunikation - Politik, Wirtschaft und Medien

Wahl-Newsletter
empty
Anzeige:

Nachrücker

Wenn ein Abgeordneter aus dem Deutschen Bundestag oder aus einem Landesparlament ausscheidet, rückt für diesen ein anderer Abgeordneter nach. Bei Bundestagswahlen ist der Nachrücker der erste, der auf der Landesliste des Bundeslandes der jeweiligen Partei des ausgeschiedenen Abgeordneten steht. Werden die Bewerber nach ihrer Stimmenanzahl gewählt, so rückt der noch nicht gewählte Kandidat einer Liste nach, der bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erreicht hat.

Logo: Wahllexikon

A

Abgeordnete - Ausschüsse

B

Briefwahl - Überhangmandate

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Ältestenrat

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Unzulässige Wahlpropaganda

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme