In 299 Wahlkreisen wird zur Bundestagswahl die Hälfte aller Abgeordneten nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt. In diesem Wahlsystem steht immer eine Person zur Entscheidung, es wird von daher auch Persönlichkeitswahl genannt. Vor einer Mehrheitswahl wird festegelegt, mit welcher Mehrheit der Kandidat gewählt werden muss. Man unterscheidet zwischen einer absoluten, einer relativen und einer qualifizierten Mehrheit. In der Bundesrepublik gilt das relative Mehrheitswahlrecht, bei dem der Kandidat gewählt wird, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.