Die Legislaturperiode beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags, aber spätestens am 30. Tag nach der Wahl. In der Regel dauert eine Legislaturperiode mindestens vier Jahre. Während dieser Zeit übt der Bundestag seine Funktion als Gesetzgeber aus. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur, wenn der Bundestag aufgelöst wird. In diesem Fall müssen vorgezogene Bundestagswahlen folgen. Mit Ende der Legislaturperiode ist auch die Amtszeit der Bundesregierung vorüber, und alle nicht förmlich verabschiedeten Gesetzentwürfe verfallen.