Listenmandate sind Mandate, die durch die Zweitstimme entstehen. Erreicht eine Partei durch einen Prozentsatz an Zweitstimmen von mindestens fünf Prozent, kann sie auch ohne Direktmandate ins Parlament einziehen. Die Höhe des Prozentsatzes bestimmt die Anzahl der Mandate, die an diese Partei vergeben werden. Jede Partei bestimmt im Vorfeld der Wahl Kandidaten, die über diese Liste ins Parlament einziehen, diese nennt man Listenkandidaten.