Eine Fraktion im Bundestag ist ein Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Sie findet sich erst nach der Wahl zusammen. Die Fraktionsstärke bestimmt die Anzahl der Sitze im Bundestag und ist daher für die Besetzung der Ausschüsse und des Ältestenrates entscheidend. Ihre Mitglieder müssen gleichgerichtete politische Ziele verfolgen oder Mitglieder der gleichen Partei sein. Sie dürfen in keinem der einzelnen Bundesländer miteinander konkurrieren. Abgeordnete können aus ihren Fraktionen austreten, ohne ihr Mandat zu verlieren. Sie müssen dann jedoch mit weniger Rechten im Bundestag auskommen.