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Erststimme

Die Erststimme ist die dem Wähler bei Bundestagswahlen verfügbare Stimme zur Wahl des Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Sie bestimmt nicht wie die Zweitstimme die Stärke der Fraktion, sondern bestimmt einen Wahlkreiskandidaten, der direkt in den Deutschen Bundestag einziehen kann. Die Person muss dabei nicht von einer Partei auf einer der Landeslisten aufgestellt worden sein. Bei einigen Landtagswahlen wird die Erststimme auch "Personenstimme" genannt.

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A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme