Diäten sind die finanzielle Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des deutschen Bundestags. Sie müssen für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Der Bundestag beschließt über die Höhe der Entschädigung. Seit Januar 2008 erhalten Abgeordnete monatlich 7339 Euro. Ab dem 1. Januar 2009 erhöht sich dieser Betrag auf 7668 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen.