Der Bundeswahlleiter organisiert und überwacht die politischen Wahlen auf Bundesebene. Diese sind die Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er wird von der Bundesregierung durch das Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit bestellt und beaufsichtigt die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und der Stimmenauszählung. Anschließend stellt er das Wahlergebnis fest. Zusätzlich ist er für die Überprüfung der Parteien auf ordnungsgemäße Listen und Wahlvorschläge zuständig. Traditionsgemäß übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes die Rolle des Bundeswahlleiters.