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Bundestagswahl

Die Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt. Sie muss im 46. oder 47. Monat der alten Wahlperiode abgehalten werden. Der Wahltag muss an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag sein. Stellvertretend für das Volk üben die gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag die Staatsgewalt vier Jahre lang durch die Gesetzgebung und die Kontrollfunktion über die Regierung aus. Der Wahlturnus von vier Jahren wurde seit Bestehen der Bundesrepublik nur dreimal unterlaufen: 1972, 1983 und 2005.

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