Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht aus dem Bundeskanzler und den Ministern I Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ressorts werden durch Mehrheitsentscheid geregelt. Die Regierung übt die Exekutivgewalt aus. Sie muss die vom Bundestag beschlossenen Gesetze mittels ihrer Behörden (zum Beispiel Polizei, Bundeswehr oder Krankenhäuser) ausführen. Die Bundesregierung regelt die Beziehung der Bundesrepublik zu anderen Staaten. Der Bundestag überwacht die Tätigkeiten der Bundesregierung.