Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt an der Spitze Deutschlands. Er repräsentiert den Staat nach innen und nach außen. Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre durch die Bundesversammlung gewählt. Er muss mindestens vierzig Jahre alt sein. Der Bundespräsident schließt Verträge mit auswärtigen Staaten, vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich und ist mit der Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze betraut. Er übt zusätzlich eine rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion aus.