Der Wahlschein und der Stimmzettel dürfen in verschlossenen Umschlägen auf dem Postweg an den zuständigen Wahlleiter gesendet werden. Der Wahlberechtigte muss die Briefwahl vorher beantragen. Dies geht bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Brief muss spätestens um 18.00 Uhr bei der Post eingegangen sein. Seit 1981 stieg der Briefwähleranteil deutlich: Während der 1980 bei 13,0 Prozent lag, erhöhte er sich bei der Bundestagswahl 2005 auf 18,6 Prozent. Nach einer Änderung des Bundeswahlgesetztes im August 2008 muss der Bürger beim Antrag auf eine Briefwahl keine Begründung mehr vorlegen.