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Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht bedeutet, seine Stimme für einen aufgestellten Kandidaten abzugeben. Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und seine bürgerlichen Rechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat.

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