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Aggregationsfunktion

Die Aggregationsfunktion bezeichnet die Aufgabe, unterschiedliche Interessen so zu bündeln, dass sie Teil eines umfassenden, an die Allgemeinheit gerichteten politischen Programms werden. In diesem werden politische Auseinandersetzungen wahrgenommen und bei politischen Entscheidungen beachtet. Diese Aufgabe kommt politischen Parteien zu.

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Abgeordnete - Ältestenrat

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Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

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CDU - CSU

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Demokratie - Diäten

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FDP - Fünf-Prozent-Hürde

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Gegenkandidat - Grundgesetz

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Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

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Landeslisten - Legislaturperiode

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Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

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Opposition

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R

Regierung - Richtlinienkompetenz

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Ungültige Stimme - Überhangmandate

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Verbände - Vertrauensfrage

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Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

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