Abgeordnete sind vom Volk durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmte Repräsentanten. Sie sind parlamentarische Vertreter des gesamten Volks und können durch keinerlei Aufträge oder Weisungen (zum Beispiel aus der Partei oder dem Wahlkreis) gebunden werden (Art. 38 Abs. 1 GG). Abgeordnete können ihr Amt durch die Gewähr von Immunität, Indemnität und den Bezug von Diäten ungehindert ausüben. Die Abgeordneten einer Partei oder gleicher politischer Überzeugung schließen sich in den Parlamenten zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Dort findet der wichtigste Teil der Abgeordnetenarbeit statt.