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Wahl-Newsletter
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Verhältniswahl

In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet die Zweistimme über die Zahl der Mandate, die eine Partei erhält. Mit der Zweitstimme werden die Landeslisten der Parteien gewählt und die Parteien erhalten Parlamentsmandate im Verhältnis zu den für die Parteilisten abgegebenen Stimmen. Die Listenstimmen einer Partei werden auf Bundesebene addiert. Da in Deutschland zusätzlich die Erststimme für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis abgegeben werden kann, handelt es sich bei der Bundestagswahl um eine personalisierte Verhältniswahl.

Logo: Wahllexikon

A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme